Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/761

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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und der auf Grund des Beamten- und des Etatgesetzes ihr zufließenden Einnahmen ist der Versorgung dieser Hinterbliebenen gewidmet.

Die zu vollziehenden Einnahmen und Ausgaben der Beamtenwitwenkasse sind von dem Haushalt der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt zu halten.

Auch die Fürsorge für Gemeinde- und Körperschaftsbeamte, die unter der Leitung des Ministeriums des Innern steht, ist der Beamtenwitwenkasse zugeteilt. S. o.

Die aus diesen Anstalten sich ergebenden Geschäfte besorgt der "Verwaltungsrat der Beamtenwitwenkasse".

Die Kassen- und Rechnungsführung sowie die Einzeiheiten der Vermögensverwaltung sind "der Beamtenwitwenkasse" und "der Fürsorgekasse für Gemeinde- und Körperschaftsbeamte" übertragen.

Verwaltungsrat.

Vorstand: Ludwig Göller, Geh. Rat II. Kl. u. Ministerialdirektor. S. o.

a. ordentliche Mitglieder:

  • Julius Schulz, Geh. Rat II. Klasse und Ministerialdirektor. S. o.
  • Hermann Buch, Geh. Oberregierungsrat. S. o.
  • Oskar Schäfer, Ministerialrat. S. o.

b. außerordentliche Mitglieder:

  • Joseph Henn, Oberregierungsrat. s. o.
  • Otto Ellstätter, Geh. Finanzrat. S. o.

Die Kanzleigeschäfte werden vom Kanzleipersonal des Finanzministeriums besorgt.

Beamtenwitwenkasse.

Vorstand: Hermann Hofstätter, Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Felddienstauszeichnung - Kriegsdenkmünze für Kombattanten und Nichtkombattanten für den Feldzug 1870/71 - Jubiläumsmedaille - K. Preußische Zentenarmedaille.

Kassier: Karl Breunig, Oberrechnungsrat. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille.

Bureaubeamter: Alois Schäfer, Oberbuchhalter. Jubiläumsmedaille.

2 weitere Bureaubeamte, 1 Gehilfe, 1 Diener.

VI. Militär-Witwenkasse.

Diese im Jahre 1804 gegründete und unter den Schutz der Verfassung gestellte Versorgungsanstalt für Witwen und Waisen der badischen Militärpersonen ist durch die höchste Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 25. Juni 1871 dem Ministerium der Finanzen unterstellt worden.