Nachkind

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Familienrecht


  • Nachkind, Nachkindere, Nakinder, Nakynderen, Nakynt, nachgeborenes Kind, ein Nachkömmling, ein Kind aus zweiter Ehe (aus einer späteren Ehe). „we dat eyn nakynt sy [1476]“, „van den vurkynderen off nakynderen [1518]“, „wes in der lester ehe gewonnen, geworben aider gegolden wer, das bewißlich, sulten die nakinder, in der ehe geschaffen, behalten [1542]“, „sein jetzige hausfraw und nachkindere [1574]“, „alß Vormundere der Nachkinderen [1661]“.
  • [W. Günter Henseler; Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].