Naturalisierung
Version vom 10. Januar 2009, 13:44 Uhr von Peterga (Diskussion • Beiträge) (Jedem Artikel seine Kategorie)
Naturalisierung bedeutet, das Ausländer die lokale Staatangehörigkeit erhalten.
In einer preußischen Kontrolliste der in der Gemeinde Ammeloe lebenden Niederländer aus dem 19. Jhdt. steht, daß die Kinder eines Ehepaares bereits "naturalisiert" seien.
Naturalisierungsakten könnten sich regelmäßig in Staats- oder Kreisarchiven befinden.