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- Bedeutung
- Ein Rentier ist bzw. war eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.
- Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem Rentner jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente).
- (fr.) rentiers de l'État = Staatsrentner[1]
- Die Rente, ... die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. ...[2]
- Quelle(n)
- ↑ MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.
- ↑ ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087-1088; Zeno.org, online:25.10.2009.
da:Rentier