Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/169

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte‎ • 2
Version vom 3. September 2008, 11:26 Uhr von TBGuelde (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  3. Band  |  4. Band
2. Band  |  Inhalt des 2. Bandes
<<<Vorherige Seite
[168]
Nächste Seite>>>
[170]
SH-Kirchengeschichte-2.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


sollte der Vicarius, dem Ländereien zu seinem Unterhalt angewiesen wurden, am Orte wohnen und fünfmal wöchentlich Messe lesen. 1338 ward erlaubt, daß die Kalandsbrüder auf dem Kirchhofe bei der Capelle beerdigt werden durften aber keine andern. Die Mitglieder nannten sich fratres de Welna, auch ihr Siegel, worin ein Bischof (Sixtus wahrscheinlich) dargestellt ist, führte die Umschrift: S. F. R. M. KALANDARUM IN WELNA. Unter den weltlichen Mitgliedern sind viele fürstliche Personen gewesen. Diese Mitgliedschaft hatte den Zweck, des durch Messen und andere gottesdienstliche Handlungen erworbenen Verdienstes und der Fürbitte der Brüderschaft theilhaftig zu werden. Die Capelle kam bald in Ruf und erhielt Ablaßbriefe 1435, 1452, 1474. Es war am Cäcilientage (22. Nov.) mitten in der S. Sixtus-Capelle zu Münsterdorf noch ein Altar zu Ehren der heiligen Jungfrau, des Ansgarius, der Cäcilia und der 11000 Jungfrauen geweiht worden. Wer vor diesem Altar sich beugte und das Vaterunser und Ave Maria spräche und gläubig für die auf dem Kirchhofe Beerdigten betete, sollte zufolge des Ablaßbriefes von 1452 zweimal 50 Tage Ablaß erlangen. Es wurden in der Capelle Reliquien des heil. Sixtus und des heil. Ansgarius in zwei kleinen Monstranzen aufbewahrt. Wer vor diesen sich beugte und sie küßte, wer die Processionen mit dem heiligen Leichnam am Versammlungstage des Kalands und am Jahrestage der Einweihung der Capelle mitmachte, sollte zweimal 4O Tage Ablaß erlangen für jeden Schritt des Umzugs und von jedem einzelnen Theil der Reliquien. 1474 wurden noch am 3. Febr. und 9. Sept. zu Ehren des Ansgarius und am 1. Sept. zu Ehren des Sixtus Feste gehalten, und auch auf die Beiwohnung dieser Feste wurde der Ablaß ausgedehnt, sowie auf Alle, die hülfreiche Hand zu dem Bau der Capelle und ihres Thurms, zu ihren Glocken und Kleinodien leisten würden. Da war denn nach damaligen Begriffen reicher geistlicher Segen zu erlangen, und die Brüderschaft erwarb bald Ländereien und Capitalien, wozu auch die Eintrittsgelder der Mitglieder beitrugen, deren bei so vielen Verheißungen gewiß nicht wenige waren. Die geistlichen Mitglieder hießen die Kalandsherren, die weltlichen gemeine Kalandsbrüder. Es sollen 36 Priester in dieser Brüderschaft gewesen sein, worunter, wie es scheint, doch nur 14 Pfarrherren der umliegenden Kirchen gewesen sind, die übrigen also wahrscheinlich Vicarii. Einer der Priester war Decanus oder