Schligge

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Amtssprache

  • Schligge, Schlegge oder Schledde
    • schledden, schletten = einzäunen, einen Zaun errichten
1. Bedeutung
dünneres Rundholz, Staken, Pfosten zur Einfriedigung einer Weide, kann als Schlagbaum dienen

Beispiele im 18. Jahrhundert

  • Verordnungstext 11.09.1781 Wasser- und Uferordnung für den Ruhrstrom…: „ jedoch sind die Eigner jedes Stücks gehalten durch Schliggen das Vieh von den angelegten Kribben (an der Ruhr) zu halten.“ [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen/Abteilung Rheinland, Bestand Kurköln VII, Kriegssachen, Siebenjähriger Krieg 1756-1763
  2. Quelle: Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind….