Deutsches Wörterbuch 1898/002

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Deutsches Wörterbuch 1898
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absolut — Adel

absolut, Absolution, absolvieren F, lt. s. solv-

absorbieren, Absorption F, lt. s. sorb-

abspenstig s. Span 2)

abstrahieren, abstrakt, Abstraktum s. trah-

abstrus F, lt. abstrusus (zu trúdere stoßen) „weggestoßen“ aus dem Bereich des Verstandes = verworren, unverständlich, oder weggestoßen vom Natürlichen und Anmutigen = seltsam, ungenießbar.

absurd F, lt. s. surd-

Abszeß F, lt. s ced-

Abszisse F, lt. s. schi-

Abt F, mlt. s. Abba.

abtakeln s. Takel.

Abtei F, mlt. s. Abba.

abteufen s. tief.

Äbtissin F, mlt. s. Abba.

abtrünnig s. trennen.

abwegs s. wiegen.

abwendig s. winden.

abwesend s. währen 1).

acc- s. unter akk- und akz-

Accolade F, fz. s. -cell-

ach Interj., dazu ächzen „ach rufen“; - zen hat iterativ-intensive Bed.

Achat F, g. m, Agat, Halbedelstein, benannt nach dem sizilischen Fluss Achates, wo der Stein zuerst gefunden w. sein soll.

Achel s. Ähre.

acheln D, L, hebr. essen, in der Gaunersprache aus gleichb. hebr. achal.

achromatisch F, g. s. chrom-

Achse, Axe f verw. lt. axis, das vielleicht zu ágere treiben, also axis eigentlich treibende Kraft bzw. deren Sitz. - Hierher wohl Achsel f ahd. ahs-ala (ähnliche Bildung Deichsel), als Sitz der bewegenden Kraft für die Arme. - D mit Ablaut Üchse f Achselhöhle.

Acht 1) f ahd. ah-ta; Grdbd. der Wz. ah ist meinen, denken. Acht = Aufmerksamkeit, in: achtgeben, achthaben; in acht nehmen; aus der Acht lassen od. außer acht lassen; sich in acht nehmen eig. sich in Aufmerksamkeit nehmen, die Aufm. auf sich selbst lenken. Achtung f 1) Interj. = aufgepasst; 2) Beachtung, Aufmerksamkeit; 3) gute Meinung, Wertschätzung. - achten 1) den Geist, die Aufmerksamkeit richten auf; dazu ungeachtet ohne zu achten auf, als ppos. mit gen., als Konj. unge. daß = unge. dessen, d.h. trotzdem daß; achtsam aufmerksam; achtlos unaufmerksam, sorglos; sich achten nach = sich richten nach, befolgen, wozu Nachachtung f Befolgung; 2) eine gute Meinung v. einem oder etw. haben, wertschätzen; dazu achtbar Achtung verdienend; 3) halten für, meinen. - Zs.: a) Obacht f Acht ob = über etw.; dazu beobachten beharrlich über einer Sache seine Gedanken u. Acht haben, um wahrzunehmen. b) beachten genau aufmerken; erachten ermessen, dafür halten; als substantivierter Inf. meines usw. Erachtens (gen. absol.) = nach m. Dafürhalten; verachten unwert erachten, nicht achten; subst. Inf. Gutachten n „das für gut Achten“, Urteil über etw., Freiheit in einer Sache nach eigenem Urt. zu handeln; begutachten ein Gutachten abgeben über.

Acht 2) f ahd. âhta feindl. Verfolgung, Ausschließung aus bürgerl. u. staatl. Gemeinschaft; ächten (Umlaut durch altes i in folgender Silbe, ad. âhtian verfolgen) in die A. erklären. - Zs.: Aberacht f „wiederholte A.“ (cf. aber) d.h. Acht, die nach der von Richter oder Stadtgemeinde verhängten A. vom Kaiser verfügt wurde, wodurch der Geächtete durchaus recht- und heimatlos wurde. (Sachl. stimmt es mit Oberacht zus.)

Achtersteven L, ndd. s. Stab.

Achtwort D, ndd. s. Werder.

ächzen s. ach.

Acker m verw. g. agrós und lt. ager, zu ind. Wz. aj treiben, also „Trift“ d.h. urspr. Weideland, das später mit Vorschreiten des Ackerbaus Ackerland wurde. - Ackermännchen n Bachstelze. - D zackern pflügen, mhd. ze acker gân "zu Acker gehen".

Ackermännchen s. Acker.

acqu- s. unter akqu-

acta F, lt. s. ag-

adäquat F, lt. s. aequ-

Adder D, ndd. s. Otter 2).

addieren F, lt. s. da-

Ade F, fz. s. Deismus.

Adebar D, s. Adel.

Adel m, ahd. ad-al angestammtes, edles Geschlecht (viell. verw. got. atta Vater, cf. Ätte); nur die Vornehmen hatten Geschlecht, Stammbaum - vergl. die gentes der römischen Patrizier -, angestammten Erbsitz, der ahd. uod-il heißt; adeln Adel verleihen; adelig (richtiger adelich aus mhd. adel-lîch „adelgleich“, ähnl. billig mhd. billîch) zum Adel gehörig, vornehm. - edel v. Adel, bes. in Bezug auf den Charakter; v. Dingen = wertvoll. Gutedel m einer v. gutem Adel, Junker, übertr. v. edler Traubensorte. Ed(e)ling m Adliger, Ritter; edeln edel machen, verstärkt veredeln. - Allod n (pl. = e u. latinisiert = ien) „Ganz-Besitz“, freies od. Erbgut (Ggs. Lehngut, feudum mlt. wohl aus fe-ôd; fe- entw. zu ahd. fehu Vieh, Vermögen, dann