Kuhlowitz/ Schulzeneid

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Der Kuhlowitzer Schulzeneid 1832

„Ich, Johann Samuel Paul, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich von dem hiesigen Königlichen Polizei Amte zum Schulzen bestellt worden bin, ich dem Staate, meiner Herrschaft treu und gehorsam sein, und deren Nutzen und Vortheil jederzeit befördern will. Insbesondere gelobe ich, die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen, das Beste des Dorfes und der Gemeine wahrzunehmen, auf die Erhaltung der guten Ordnung und Sicherheit zu wachen und, was dem zuwider läuft, sofort abzustellen, oder davon zur Abhülfe Anzeige zu machen. Was mir in einzelnen Fällen aufgetragen und befohlen wird, will ich genau und nach meiner besten Einsicht in Ausübung bringen. Insbesondere gelobe ich von dem, was ich abzuschätzen beauftragt werde, den wahren eigentlichen Werth, so viel ich nach meinem besten Wissen und Gewissen, auch reiflicher Ueberlegung davon einsehe und glaube, anzugeben, und dieß weder aus Freundschaft, Feindschaft, Furcht, Haß oder Neid, noch um Gunst, Lohn, Geschenke oder Gabe willen, noch aus Hoffnung irgend eines Gewinnes oder Vortheils, oder aus einer anderen Ursache zu unterlassen, so wie ich auch, wenn ich beauftragt werde, Inventarien aufzunehmen, diese richtig und mit aller Sorgfalt anfertigen, und ebenso bei Versiegelungen, zu deren Verrichtung ich angewiesen werde, nach der mir ertheilten Vorschrift verfahren will. Ferner schwöre ich, daß ich auf den Hergang der gerichtlichen Verhandlungen, bei welchen ich zugezogen werde, und darauf, daß diese Verhandlungen so niedergeschrieben werden, wie sie sich wirklich ereignet haben, genau Acht haben, auch das Protokoll nicht anders, als wenn ich dessen Inhalt diesem wahren Hergange der Sache und der Absicht der Erklärenden gemäß finde, mit meiner Unterschrift bekräftigen will. Endlich schwöre ich, bei Vertheilung der gemeinsamen Lasten des Dorfes, sofern solche von mir und den Gerichtsmännern erfolgt, nach den bestehenden oder mir besonders vorgeschriebenen Grundsätzen, gewissenhaft zu verfahren und dabei Niemanden, weder aus Freundschaft, Feindschaft oder um eines Vortheils willen, oder aus irgend einer anderen Ursache zu begünstigen, oder zu beeinträchtigen, und darauf zu sehen, daß dieß auch nicht von Ändern geschehe; endlich mich auch überall so zu betragen und zu verhalten, wie es einem tüchtigen Schulzen anstehet und gebühret, und wie ich es vor Gott und meiner Obrigkeit jederzeit zu verantworten mir getraue. So wahr mir Gott helfe, durch sein heilig Wort, durch Jesum Christum, Amen. Belzig, am 29ten August 1832. Johann Samuel Paul."