Rottstock/ Flurbuch

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Flurbuch über das im Amts-Bezirk Belzig belegene Dorf Rottstock

  1. Das Dorf Rottstock stehet unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Sachs, wohllöbl. Justiz-Amts Beizig, welches darüber die Ober- und Niedergerichte zustehen. Die Grundstücke des Ortes liegen untereinander vermengt, so daß kein Hüfner seine Grundstücke beisammen hat.
  2. Das Dorf liegt 3/4 Stunde von der Stadt Brück, 3 Stunden von der Stadt Belzig und ebenso weit von der Stadt Niemeg entfernt, an der von Berlin nach Frankfurt führenden Straße, ohnweit des Planeflusses. Die Fluren sind durchaus eben und grenzen gegen Abend mit der Trebitzer und Gömnigker, gegen Mitternacht mit der Trebitzer und Brücker, gegen Morgen mit der Brücker und Linther Feldmark und den Land-Wiesen, gegen Mittag überall mit den Linther Feldmarken zusammen.
  3. Die Güter sind durchaus geschlossen, doch haben die meisten Einwohner bei ihren Gütern auch wehende größtenteils zur Stadt Brück gehörige Grundstücke.
  4. Der Boden ist meistenteils sandigt, die Niederungen nach den Wiesen zu enthalten Moorgrund. Nach Versicherung der Gerichtspersonen bestehet der Boden aus drei Klassen. Die erste Klasse enthält die Niederungen, auf denen bloß Weitzen und Gerste erbauet werden kann, der Boden der 2ten Klasse ist der gewöhnliche Roggenboden und der Boden der 3ten Klasse enthält solche Distrikte, welche wegen des vielen Flugsandes, der sich darauf befindet, nur alle 3 Jahre einmal mit Winter-Roggen besäet werden kann.
  5. Die Bewirtschaftungsart ist die 3-Felder-Wirtschaft und werden bloß die gewöhnlichen Getreide-Arten erbaut, als Weitzen, Gerste, Roggen, Hafer, Hirse, Erbsen, Wicken, hauptsächlich aber an Futtergewächsen Erdäpfel und Mohrrüben.
  6. Die Brache wird teils zur Hütung, teils zur Sommerung benutzt und zwar wird ohngefähr der 4te Teil mit Wicken, Erbsen und Erdäpfeln bestimmt. Die Brache selbst ist wegen der Huthung und wegen Mangel an Dünger nicht füglich abzuschaffen, auch verlohnet der schlechte Boden vieler Distrikte eine jährliche Beackerung durchaus nicht.
  7. Stroh und Streu sind die gewöhnlichen Düngungsmittel.
  8. Das Verhältnis der Wiesen gegen Ackerland läßt sich vor der Hand gar nicht bestimmen. Die Wiesen sind teils Feldwiesen, sind einschürig und geben durchaus saures Futter.
  9. Das vorhandene Holz ist durchgehends Kiefern Holz und bestehet aus wenig schlagbarem Holze, meistenteils aus Strauchwerk und Schonungen und wird meistenteils von Schaafen behütet.
  10. Der Gartenbau ist durchaus unbedeutend und nicht hinreichend zum Hausbedürfnis.
  11. Außer einem Tümpel vor dem Dorfe, worinnen keine Fische sind, hat das Dorf keine Teiche.
  12. Der Acker wird nach Scheffel Aussaat berechnet, die Besitzungen aber nach Hufen, die gewöhnlichen Wiesen aber nach Morgen.
  13. Der Magazinhufen sind 34, wovon und von den Gehöften nebst Wiesen die Gemeinde überhaupt 1092 (?) mit l Thl. 19 Gr. 8 Pf auf eine einfache Pfennigsteuer und auf eine Quatember 2 Thl. 17 Gr. 3 Pf versteuert.

I. Theil oder das eigentliche Flurbuch, die Häuser, Gärten und Viehbestände enthaltend. Das Dorf Rottstock bildet zwey von Morgen nach Abend laufende Häuser-Reihen, bei Aufzeichnung der einzelnen Gehöfte hat man mit der gegen Mitternacht liegenden Häuser-Reihe den Anfang gemacht und von Morgen bis Abend zu fortgefahren.

  1. Friedrich Schweins Erben besitzen ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und angebautem Kuhstalle, einen Schweinestall mit Holzschuppen, einen Garten von 1/8 Acker, eine Kuh, so bei der Consignation vergessen worden.
  2. Martin Gölcke ein Häusler hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, eine Scheune mit eingebautem Pferdestall, einen Holzschuppen, einen Schweinestall, ein Pferdt, zwey Kühe. Dieses Vieh wird auf Pacht Acker gehalten.
  3. Christian Friedrich ein Hüfner hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, ein Gebäude mit Schaaf- und Schweinestall, ein Gebäude mit Wagen- und Heuschuppen, eine Scheune mit einer Tenne, ein Gebäude mit Ochsen- und Fohlenstall, einen Pferdestall, einen Hausgarten von Vi6 Acker, 4 Pferde, 2 Jährlinge nach der Consign. jedoch verkauft, 4 Ochsen, 4 Kühe, 2 Pferde, l Stier nach der Consign., ist aber inzwischen geschlachtet, 21 Stück Schaafe incl. der Fettlinge, l Zuchtsau, ist inzwischen erst angeschafft.
  4. Der Gemeinde-Backofen
  5. Andreas Moritz, Cossäte, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, einen Pferde- und Schaafstall, eine Scheune, einen Garten von 7/32 Acker, 2 Pferde, l Jährling, 2 Kühe, l Färse, 7 Stück Schaafe incl. der Erstlinge.
  6. Peter Bergholz, Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, ein Gebäude mit Schaaf-, Schweine- und Holzstall, eine Scheune mit einer Tenne, auch eingebautem Wagenschuppen und Schweinestall, ein Gebäude mit Pferde- und Ochsenstall, auch Schirrkammer, ein Hausgarten von 3/16 Acker, 4 Pferde, l Jährling nach der Consig., ist aber nicht mehr vorhanden, sondern verkauft, 4 Ochsen, 6 Kühe nach der Consig., es sind davon aber nur noch 4 vorhanden, indem eine verkauft und eine 2te vom Auszügler als Auszugs-Kuh weggenommen worden, l Stier, die consig. Fehrse ist inzwischen zur Kuh geworden, 13 Stück Schaafe, incl. der Erstlinge, l Mutterschwein, an Grundstücken 3 Morgen Wiese und l Gehrmathe, zur Stadt Brück gehörig.
  7. Andreas Senst, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Schweinestalle.
  8. Die Pfarre hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, ein nicht übersetztes Seitengebäude mit einem Rauchfang, einen Holzstall, einen Pferdestall, eine Scheune mit zwei Tennen, ein Gebäude mit Ochsen- und Schaafstall, Heuschuppen und Schweineställen, ein Hausgarten von 5/16 Acker, 3 Ochsen, 3 Kühe, 2 Färsen, indem inzwischen eine herangewachsen, 6l Stück Schaafe incl, der Erstlinge.
  9. Das Gemeinde-Spritzenhaus.
  10. Gottfried Steinhaus, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Ställchen, eine Kuh.
  11. Andreas Brüning, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und einer angebauten Scheune und Stall, eine Kuh, ein Pferdt.
  12. Martin Polzens Witwe, jetzt verehelichte Matthes, ein Häusler, hat ein nicht übersetzes Wohnhaus mit einem Rauchfang und angebautem Kuhstalle, eine Kuh, wozu angeblich in Ermangelung einiger Wiesen der Besitzer das Haus tauschen will, an wehenden Grundstücken: l Stück 10 Ruthe nach Brück gehörig.
  13. Peter Habedanck, jetzt Christian Rose, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Stalle, eine kleine Scheune mit Pferdestall, an wehenenden Grundstücken: l Morgen Wiese zur Stadt Brück gehörig. Hinter diesen vier letzten Häusern stehet
  14. Die Kirche mit Kirchturm und Gottesacker
  15. Peter Eschholz, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, einen Schweinestall, ein Hausgärtchen von unbedeutender Größe.
  16. Gottlieb Wredow, der Krüger, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, einen Holzschuppen, ist in der Consig. als Kuhstall aufgeführet, ein Gebäude mit Schaafstall und Wagenschuppen, ein Gebäude mit Pferde- und Ausspannstall, eine Scheune mit angebautem Kuh-, Pferde- und Schweinestall, einen Hausgarten von 6/16 Acker, 5 Pferde, nach der Consig. ist inzwischen jedoch eins verkauft, l Jährling, 4 Kühe nach der Consig., es ist aber inzwischen davon eine verkauft, l Färse, 6 Stück Schaafe, l Mutterschwein. An wehenden Grundstücken: l Zehnruthe, l Sechsruthe, 1/2 Uppstall, zur Stadt Brück gehörig.
  17. Gottfried Schemel, ein Hüfner, hat einen Speicher vor dem Hause mit Holzstall und Schirrkammer, ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfange und eingebautem Kuhstalle, eine Scheune mit 2 eingebauten Ställen, einen Schaafstall mit Waagenschuppen, ein Gebäude mit Pferde- und Ochsenstall, einen Hausgarten von 3/16 Acker, 3 Pferde, l Jährling, 3 Ochsen, 4 Kühe, l Ferse, 2 Stiere, 20 Stück Schaafe mit den Erstlingen, l Mutterschwein, hält auch das Saamen-Schwein der Gemeinde, an wehenden Grundstücken l Morgen Wiese vor Linthe zur Stadt Niemegk gehörig.
  18. Andreas Kahn, ein Hüfner, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, ein Gebäude mit Kuhstall, Wagenschuppen, Schweine- und Holzstall, eine Scheune mit 2 eingebauten Ställen, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen-, Schaaf- und Fohlenstall und Stampfkammer, ein Auszugshäuschen, nicht übersetzt mit einem Rauchfang, seit 5 Jahren für jährlich 4 Thl. vermietet, einen Schweinekoben, einen Hausgarten von 1/8 Acker, 4 Pferde, 4 Ochsen, 5 Kühe, indem das eine Rind zur Kuh geworden, l Ferse, l Stier, 39 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, l Mutter-Schwein, an wehenden Grundstücken-. 5 Morgen Wiese an Rottstock gelegen, zur Stadt Brück gehörig.
  19. Andreas Leo, Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhäuschen mit einem Rauchfang.
  20. Martin Schemmel, ein Cossäte, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und angebautem Kuh- und Ochsenstall, einen Waagenschuppen, eine Scheune, ein Gebäude mit Schaf-und Schweinestall, eine Garten-Worth, 3 Ochsen, 3 Kühe, wovon jedoch eine inzwischen vertauscht worden ist, l Rind nach der Consig., ist geschlachtet, 10 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, an wehenden Grundstücken l Gehrmathe zur Stadt Brück gehörig. Ende der ersten Reihe. Zweite Reihe Häuser, abgeschätzt vom Abend bis Morgen, [von Westen nach Osten]
  21. Das Gemeinde Pferde Hirthen Haus, nicht übersetzt mit einem Rauchfang.
  22. Martin Hennig, jetzt Augustin Hennig, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kunstalle, einen Speicher vor dem Hause, ein Gebäude mit Waagenschuppen und Schweinestall, eine Scheune mit Tenne, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen-, Schaaf- und Schweinestall, ein Hausgarten, 3 Pferde, 2 Jährlinge nach der Consig., wovon jedoch eins verkauft ist, 2 Ochsen, 3 Kühe, 2 Fersen, l Stier, 24 Stück Schaafe incl. der Erstlinge,l Mutter-Schwein.
  23. Martin Moritz, ein Hüfner, hat einen Speicher vor dem Hause, ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfange, ein Gebäude mit Kuhstall und Schuppen, eine Scheune mit Strohstall, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen- und Schaafstall, auch Stampfkammer, einen Schweinestall, einen Hausgarten von 1/8 Acker, 3 Pferde, 2 Jährlinge nach der Consig., es ist aber inzwischen eins davon verkauft, 4 Ochsen, 5 Kühe, incl. der einen verschwiegenen Auszugskuh, 2 Fersen, eine mehr als in der Consig. angegeben worden, 2 Stiere, 24 Stück Schaafe nach der Consig., es sind jedoch davon nur 20 Stück vorgefunden worden, incl. der Erstlinge, l Mutterschwein, hält auch den Gemeindestier.
  24. Christian Haagen, ein Hüfner, hat ein Gehöft bestehend aus einem nicht übersetzten Wohnhause mit einem Rauchfange und eingebautem Kuhstalle und Heuschuppen, einen Speicher vor dem Hause, eine Scheune mit einer Tenne, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen- und Schaafstall, zwey Schweineställe, einen Hausgarten von 5/32 Acker, 3 Pferde, 3 Ochsen, 4 Kühe, 3 Fersen, l Stier, 20 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, eine Zucht-Sau, hält auch das 2te Gemeinde Samen-Rind.
  25. Peter Thiele, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfange, ein Gebäude mit Kuhstall, Heuschuppen und Jung-Viehstall, auch Roll- und Stampfkammer, eine Scheune mit Strohstall, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen-, Schaaf- und Schweinestall, einen Schweinekoben, einen Hausgarten mit 5/32 Acker, 4 Pferde, l Jährling, 4 Ochsen, wovon inzwischen einer verkauft, 5 Kühe, wovon inzwischen eine geschlachtet, 2 Fersen, 1 Stier, 23 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, es sind davon 21 Stck. vorgefunden worden, 1 Mutterschwein, an wehenden Grundstücken 2 Morgen von den verzeichneten 5 ¼ Morgen Wiesen sollen wehend sein.
  26. Christoph Woye, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, ein Gebäude mit Schaafstall und Waagenschuppen, eine Scheune mit einer Tenne und eine Hirsestampfkammer, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen- und Fohlenstall, auch Schirrkammer, 2 Schweineställe, einen Hausgarten von 5/32 Acker, 2 Pferde. 2 Ochsen, 3 Kühe, 2 Fersen, 12 Schaafe nach der Consig., es sind aber davon nur 6 Stück incl. der Erstlinge vorgefunden worden.
  27. Martin Zösche, ein Schmidt, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstall, ein Gebäude mit Pferde-, Schaaf- und Schweinestall, eine Scheune mit einer Tenne, ein Schmiede- und Arbeitshaus, einen Hausgarten von 5/ 32 Acker, 3 Pferde, 5 Kühe, wovon jedoch inzwischen eine verkauft worden, 2 Fersen, indem eine inzwischen zugewachsen, 12 Schaafe incl. der Erstlinge, an wehenden Grundstücken 1 Zehnruthe, l Morgen Wiese, beide zur Stadt Brück gehörig.
  28. Carl Friedrich Blume, Gerichtsschulze und Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und angebautem Kuhstalle, ein übersetztes Auszugshäuschen mit einem Rauchfang, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen- und Schaafstall, eine Scheune mit einer Tenne, ein Gebäude mit 2 Schweine- und Kälberställen, einen Hausgarten von 3/ 8 Acker, 4 Pferde, indem eins bei der Consig. übersehen worden, 2 Jährlinge, 6 Ochsen, wovon aber l inzwischen gefallen, 4 Kühe, 4 Stiere, wovon jedoch inzwischen l zum Ochsen herangewachsen, 24 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, l Mutterschwein, an wehenden Grundstücken 2 Morgen Wiese zur Stadt Brück gehörig.
  29. Die Schule hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, einen Schweinestall, ein Hausgärtchen von 1/16 Acker.
  30. Peter Kühne, ein Häusler, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, nne Scheune mit Kuhstall, einen Hausgarten von unbedeutender Größe, l Kuh, soll nach dem Vorgeben des Besitzers eine sogenannte Haltekuh seyn und dem Zimmermann Wernitz zu Brück gehören, l Rind nach der Consig., aber inzwischen verkauft.
  31. Peter Kranepuhl, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, auch eingebauten Kuhstall und Waagenschuppen, ein Gebäude mit Schaaf- und Fohlenstall, eine Scheune mit einer Tenne und angebautem Schweinestall, ein Gebäude mit Pferde- und Ochsenstall, einen Speicher, einen Hausgarten von 1/4 Acker, 4 Pferde, 4 Ochsen, 5 Kühe nach der Consig., wovon aber nur noch eine vorhanden ist, indem der Besitzer eine geschlachtet haben will, 2 Stiere, 24 Stück Schaafe, incl. der Erstlinge, bei der Vorzeigung fanden sich dann nur noch 22 Stück vor, l Mutterschwein, an wehenden Grundstücken 3 Morgen Wiese zur Stadt Brück gehörig.
  32. Erdmann Kühn, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfange und eingebautem Kuhstalle, ein nicht übersetztes Wohnhäuschen mit einem Rauchfange, welches nur erst seit l Jahr für jährlich 4 Thl. vermietet worden ist, ein Gebäude mit Schaafstall und Wagenschuppen, eine Scheune mit einer Tenne, ein Gebäude mit Pferde- und Ochsenstall, Stallkammer, Schweineställen und Durchfahrt, einen Schweinestall, einen Hausgarten von 1/4 Acker, 4 Pferde, 2 Jährlinge, indem inzwischen einer herangewachsen. 4 Ochsen, 4 Kühe, l Ferse, l Stier, 30 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, an wehenden Grundstücken: 3 Morgen Wiese zur Stadt Brück gehörig.
  33. Andreas Tributh, ein Hüfner, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, einen Speicher mit Holzstall, ein Gebäude mit Ochsen- und Schaafstall, Waagenschuppen und Strohstall, eine Scheune mit einer Tenne, ein Gebäude mit Pferde- und Schweinestall, Roll- und Hirsestampfkammer, einen Hausgarten von 1/ 8 Acker, 4 Pferde nach der Consig., will jedoch nur stets 3 Stück gehalten haben, welches die Gerichte ihm assistieren, l Jährling, 4 Ochsen nach der Consig., sind aber davon nur noch 3 Stck. vorhanden, indem einer verkauft ist, 3 Kühe, 2 Fehrsen, 3 Stiere, 28 Stück Schaafe incl. der Erstlinge.
  34. Gottfried Tietz, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und angebautem Kuhstalle, einen Schweinestall, ein Gebäude mit Ochsen- und Schaafstall auch Waagenschuppen, ein Gebäude mit Waagenschuppen und Holzstall, eine Scheune mit einer Tenne, ein Auszugs-Häuschen mit Speicher, nicht übersetzt mit einem Rauchfang, seit 5 Jahren für jährlich 4 Rthl. vermiethet, einen Waagenschuppen, eine Heuscheune, ein Gebäude mit Schaaf-, Pferde- und Fohlenställen, ein Hausgarten von 1/ 4 Acker, 5 Pferde, 4 Ochsen, 5 Kühe, 2 Fehrsen, indem eine inzwischen dazu gekauft worden, 3 Stiere, 33 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, l Muttersau, an wehenden Grundstücken: ein 10 Ruthen-Anteil, eine 9 Ruthe, 2 Morgen Wiese, sämtlich zu Brück gehörig.
  35. Martin Kranepuhl, ein Hüfner, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstall, eine Scheune mit einer Tenne, eine Heuscheune, ein Gebäude mit Ochsen- und Schaafstall, ein Gebäude mit Pferde- und Holzstall, einen Hausgarten von 1/8 Acker, 3 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, wovon nach des Besitzers Vorgeben, die eine eine feste Kuh ist, die dem Kuhhirten Noack gehören solle, l Stier, 14 Schaafe incl. der Erstlinge, l Muttersau.
  36. Martin Hennig, ein Hüfner, hat ein übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang und eingebautem Kuhstalle, ein nicht übersetztes Auszugshäuschen mit einem Rauchfang, seit 5 Jahren für jährlich 3 Thl. vermiethet, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen-, Fohlen- und Schweinestall, eine Scheune, einen Schaafstall nebst Heuschuppen, einen Hausgarten von 1/ 8 Acker, 4 Pferde, 2 Jährlinge nach der Consig., wovon jedoch inzwischen eins verkauft worden, 4 Ochsen, 4 Kühe und 4 Rinder nach der Consig., es sind jedoch von jeder Art nur 3 Stück vorhanden, indem eine Kuh und ein Rind inzwischen verstorben, 26 Stück Schaafe incl. der Erstlinge, l Muttersau, an Grundstücken 2 Morgen Wiese zur Stadt Brück gehörig.
  37. Martin Tributh, ein Hüfner, hat ein nicht übersetztes Wohnhaus mit einem Rauchfang, auch eingebauten Kuhstall, ein Gebäude mit Waagenschuppen und Schweinestall, eine Scheune mit Tenne, ein Gebäude mit Pferde-, Ochsen- und Schaafstall, einen Speicher, einen Holzschuppen, ein Backhaus, einen Hausgarten von 1/ 8 Acker, 3 Pferde, 4 Ochsen nach der Consig., es sind aber deren nur drei Stück vorgefunden, indem der Besitzer inzwischen einen verkauft haben will, 3 Kühe, 2 Fehrsen, 2 Stiere, wovon inzwischen einer zum Ochsen herangewachsen, 23 Stück Schaafe incl der Erstlinge, wovon jedoch 7 Stück dem Hüfner Tributh zu Kuhlewitz gehören sollen, eine Muttersau, an Grundstücken ½ 10 Ruthe zur Stadt Brück gehörig.
  38. Das Gemeinde Schaaf-Hirthen Haus, nicht übersetzt, mit einem Rauchfange, es wird vom Kuh- und Schaafhirten bewohnt, ersterer hält sich 9 Stück Schaafe und l Kuh und der Schaafhirt 18 Stück Schaafe, nicht consig., dazu ein Hausgärtchen von 1/16 Acker.