Wie vergibt man Ahnennummern

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Wie vergibt man Ahnennummern?

Jede Person Ihrer Ahnentafel erhält eine fortlaufende Nummer, die im Gegensatz zu den mit römischen Ziffern gekennzeichneten Generationszahlen arabische Ziffern tragen. Dabei zeigt sich, dass außer dem oder den Probanden – allen Vätern eine gerade und allen Müttern eine ungerade Zahl zugeordnet ist: Der Vater hat die Nummer 2, der Großvater väterlicherseits die Nummer 4, der Großvater mütterlicherseits die Nummer 6, wobei die entsprechenden Urgroßväter die Nummern 8 und 12 tragen. Über die Großmutter mütterlicherseits mit der ungeraden Nummer 7 zum Beispiel ermitteln wir durch Verdoppelung (2x7) deren Vater mit der geraden Zahl 14, wobei dessen Frau die nächste ungerade Nummer 15 trägt. Umgekehrt kann man die Nachkommen eines Ehepaares ermitteln, in dem man jeweils die Vaterzahl halbiert. So führt das Ehepaar 48 und 49 z.B. eindeutig auf die mütterliche Linie hin, denn 48:2=24:2=12:2=6:2=3, und die 3 ist die Personenzahl der Mutter. Oder was sagt uns die Personennummer 19? – Als ungerade Zahl weist sie auf eine weibliche Person hin, deren Mann die vorhergehende Nummer 18 tragen muss. Diese Vaterzahl durch


zwei geteilt ergibt die ungerade Zahl 9, die wiederum mit Nummer 8 verheiratet ist – und weiter: 8:2=4:2=2:2=1. Demnach ist die mit Nummer 19 gekennzeichnete Person eine Ururgrossmutter in der IV. Ahnenreihe des oder der Probanden. Das alles lässt sich also aus den Personenzahlen ablesen bzw. ermitteln. Wir haben bereits erfahren, dass sich die Zahl unserer Vorfahren mit jeder Generation verdoppelt. Bei 20 Generationen ergeben sich dabei – einschließlich des Probanden – 2.097.151 Personen nach folgender Aufstellung:

Ahnenreihen (Generationen) Personen- Nummern Anzahl der Personen je Reihe Proband 1 1

I. 2 - 3 2

II. 4 - 7 4

III. 8 - 15 8

IV. 16 - 31 16

V. 32 - 63 32

VI. 64 - 127 64

VII. 128 - 255 128

VIII. 256 - 511 256

IX. 512 - 1.023 512

X. 1.024 - 2.047 1.024

XI. 2.048 - 4.095 2.048

XII. 4.096 - 8.191 4.096

XIII. 8.192 - 16.383 8.192

XIV. 16.384 - 32.767 16.384

XV. 32.768 - 65.535 32.768

XVI. 65.536 - 131.071 65.536

XVII. 131.072 - 262.143 131.072

XVIII. 262.144 - 524.287 262.144

XIX. 524.288 - 1.048.575 524.288

XX. 1.048.576 - 2.097.151 1.048.576

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