Ablager-Recht der Herzöge von Sachsen-Lauenburg in Geesthacht
Quelle: StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Amtsprotokoll Bergedorf, Band 3, 05.10.1680, Fol. 174-175.
Bearbeiter: Andree Peterburs, 10.04.2013
Ablager-Recht der Herzöge von Sachsen-Lauenburg in Geesthacht
Auf Begehren der Abgesandten der beiden Städte Hamburg und Lübeck fand in Bergedorf am 05.10.1680 eine Vernehmung einiger der ältesten Geesthachter Hufner und Holzhändler statt, um die Hintergründe des in der Dorfschaft Geesthacht um etwa 1580 vollzogenen und von da an wiederkehrenden Ablagers des Herzogs von Sachsen-Lauenburg zu ermitteln.[1]
Als Zeugen aus Geesthacht wurden die Hufner und Holzhändler Hein Uhrbrock, 63 Jahre alt, Hein Moling, 62 J., Carsten Reimers, 63 J., Carsten Elffers (Elvers), 49 Jahre alt, vernommen, da unter anderem der Überlieferung zufolge angeblich damals vor etwa 100 Jahren (um 1580) einige Geesthachter Holzhändler, die Handel mit den sächsischen Untertanen betrieben hatten, an den Herzog von Sachsen-Lauenburg herangetreten sein sollen und ihn ermuntert haben sollen, nach Geesthacht zu kommen, um dort sein herzogliches Ablager zu halten. Die Geesthachter Holzhändler sollen angeblich damit bezweckt haben, als Gegenleistung von dem Herzog eine Genehmigung zum freien Holzhandel mit den sächsischen (lauenburgischen) Untertanen und freien Zugang zum Holz aus dem Sachsenwald zu erhalten. Dass die Geesthachter den Herzog eingeladen hätten, wie es überliefert wurde, bestätigte nur der Zeuge Carsten Elvers.[2] Alle vier Zeugen konnten aber bestätigen, dass die Holzhändler damals als Entschädigung (die Ausrichtung des Ablagers war für das Dorf Geesthacht mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden) freien Zugang zum Holz aus dem zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg gehörigen Teil des Sachsenwaldes erhielten. Nach Aussage der Zeugen sollen anfänglich nur einige Hufner, später aber (nach 1580) das ganze Dorf, nämlich die acht in Geesthacht ansässigen Hufner und sogar alle fünf Kätner, freien Zugang zum lauenburgischen Holz bekommen haben.[3]
Wie aus der Zeugenvernehmung weiter hervorgeht, sollen angeblich demjenigen Geesthachter, der sich weigerte dem Herzog das Ablager zu geben, empfindliche Strafen gedroht haben. So sagte der Hufner Carsten Elvers aus, dass er angeblich von seinem seligen Vater und Großvater (=Carsten und Baltzer Elvers, siehe Amtsprotokoll Fol. 174 Rückseite) gehört hätte, dass angeblich sein Urgroßvater Benedict Elvers kein Holzhändler gewesen wäre und dass dieser sich geweigert hätte, dem Herzog das Ablager zu geben, woraufhin die Sächsischen (Lauenburgischen) dem Benedict Elvers einen Ochsen vom Felde genommen und geschlachtet hätten.[4]
Ferner gaben die Zeugen an, dass dem Dorf Geesthacht das Ablager bald zu schwer gefallen sei und deshalb mit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg eine jährliche Ablösungssumme von 100 Mark lübisch vereinbart worden sei.[5]
Quellen:
1. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Amtsprotokoll Bergedorf, Band 3, 05.10.1680, Fol. 174-175.
2. Ebd., Fol. 174 und 174 Rückseite: „Testis 4. Carsten Elffers 49. Jahr alt, daß solches solle geschehen seyn habe Er zum offteren von seinem Seel. Vater Carsten undt GrosVater Baltzer Elffers gehöret.“ Siehe hierzu auch die Angaben der Zeugen auf der Folie 175 unter Articul 6 ! Lediglich der Zeuge Carsten Elvers bestätigte demnach, dass es so geschehen sei. Er gab ferner an, dass es vorher in alten Zeiten zu Geesthacht kein Ablager gegeben habe und sich das Ablager anfangs nach dem Gastgebot solle entsponnen haben und dass es diejenigen, so den Herzog begästigt, um ihres Nutzens Willen getan hätten.
3. Ebd., Fol. 174 (Rückseite). Der Zeuge Nr. 1 Hein Uhrbrock sagte aus: „(…) daß habe Er von seiner S. [S.: hier Abkürzung für selig] Mutter so auß dem Saechßischen von Daßendorff bürtig gewesen, wollgehöret, daß den Jenigen so den Hertzog gastieret, dafür von dem Hertzog hinwieder Holtz aus dem Sachßenwaldt wahr verehret worden, undt wahren damahlen in Geesthacht nur acht Hoefners undt fünff Katheners gewesen."
4. Siehe Fol. 175: „Testis 4. Carsten Elffers: von seinem S. [=seligen] Vater undt GrosVater habe Er vielmahl gehoret, daß Zeugen Elter Vater Benedito Elffers kein Holtzhandeler gewesen, undt alß wenig Spann oder Vieh gehabt, alß das auch wenig Holtz auß dem Sachßenwaldt in denen den Geesthachtern für daß Ablager frey vergonneten. 14: Tagen Holtz zu fällen u. heraus zu führen, von ihm heraus gebracht undt genoßen werden könne, dahero Er sich zum Ablager etwas zu geben gewegert, undt wie solches geschehen hatten die Sachßischen von deßen Ochßen /: so voran beym Mohr in der Weyde gegangen / Einen wegk geholet, undt daßelbe zum Ablager geschlachtet."
5. Ebd., Fol. 175, siehe dort die Angaben der Zeugen unter Articul 5. Siehe hierzu auch Fol. 174 (Rückseite) unter Articul 2: „Testis 3. Carsten Reimers: daß habe Er von seinem S. [seligen] Vater Reimer Reimers gehöret, das der Hertzog so starck gekomen daß die Geesthachter es [das Ablager] zuletzt nicht ausführen können.“
Weiterführender Artikel: Das Ablager-Recht der Herzöge von Sachsen-Lauenburg in der Dorfschaft Geesthacht und die Bedeutung des Verbittelgeldes