Amtsblatt G 1841 No.49 Verord.347
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, Nr.49, Verordnung Nr.347, S.228 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 25.11.1841, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, No.49, Verordnung No.347
- Den Namen der Stadt Marggrabowa betr. A.d.J. 4383 Novbr.
- Es ist schon durch unser Amtsblatt-Publikandum vom 28sten Oktober 1832 zur Kenntniß der Behörden und des Publikums gebracht,
daß der Kreistsadt des Oletzkoischen Kreises in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der
Name Marggrabowa beigelegt worden ist, und daß die Bezeichnung Oletzko nur auf mißbräuchliche Gewohnheit beruht. Da gleich-
wohl diese letzere Benennung selbst in öffentlichen Verhandlungen häufig vorkommt. und leicht zu nachteiligen Verwechselungen
Veranlassung geben dürfte, so machen wir das Publikum wiederholentlich auf den richtigen Namen der Stadt aufmerksam und weisen
die uns untergeordneten Behörden erneuert hiedurch an, sich allein des, der Stadt von dem Landesherren verliehenen, Namens
Marggrabowa zu bedienen. Daß aber der Kreis den Namen Oletzkoer Kreis führt, ist gleichfalls in dem oben allegirten Amtsblatt-
Publikando bereits ausgesprochen. [1]