Amtsblatt G 1855 No.48 Verord.337
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1855, Nr.48, Verordnung Nr.337, S.284 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 17.11.1855, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1855, No.48, Verordnung No.337
- Apotheken Anlage in Benkheim betreffend.
- Es ist die Anlage einer Apotheke im Kirchdorfe Benkheim, Kreises Angerburg, genehmigt worden. Wir fordern demzufolge qualifizierte Apotheker, welche die Konzession für diesen Ort zu erhalten wünschen, hiermit auf, sich dieserhalb binnen vier Wochen, unter Einreichung ihrer Atteste und Beifügung eines curriculum vitae bei uns zu melden. [1]