Amtsblatt G 1857 No.42 Verord.339
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.42, Verord. 339, S.281 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 10.10.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.42, Verordnung 339
- Die Vereinigung verschiedener Grundstücke im Kreise Pillkallen zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden A.b.J, 1971,Oktbr.
- Im Kreise Pillkallen sind auf den Grund des Gesetzes vom 14ten April 1856 (Nr.4414) mit höherer Genehmigung zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden vereinigt:
- das Grundstück Grünkrug und die Gutsbesitzungen Neusorge und Grünwalde;
- das Gut Eichenfelde mit der Dorfschaft Samolischken - Augustupönen;
- das bisher zur Tzullkinner Forst gehörige ehemalige Schmidtsche Eigenkätner-Grundstück Klein Dubinnen mit dem Gutsbezirke Dubinnen;
- das Erbmühlengrundstück Willuhnen mit dem Kirchdorfe Willuhnen;
- die ehemalige Schaarwerksbesitzung Heydelaugken mit dem Gemeindebezirke Plicklaugken;
- das ehemalige Erbfreigut Lindenthal mit dem Gemeindebezirke Stirnlaugken;
- die Abdeckereibesitzung Klein Wingillen mit dem Gemeindebezirk der Dorfschaft Groß Wingillen;
- das ehemalige Erbfreigut Grünheide und das Eigenkäthnergrundstück des Kannapinat mit dem Gute Kellmischkeiten;
- die kölmische Besitzung Paschillballen mit dem Gemeindebezirke des Dorfes Parschen;
- das Erbfreigut Rosenfelde mit dem der Gemeinde Wendelischken;
- die köllmische Besitzung Ascholuppen mit dem Gemeindebezirke der Dorfschaft Grablaugken,
- was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. [1]