Baden/Staatshandbuch 1880/448

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Baden/Staatshandbuch 1880
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2. Das sechste Badische Landwehr-Regiment Nr. 114

1. Bataillon (Donaueschingen)

mit den Amtsbezirken Triberg, Villingen, Donaueschingen, Neustadt, St. Blasien, Bonndorf und Waldshut.

2. Bataillon (Stockach)

mit den Amtsbezirken Engen, Stockach, Meßkirch, Ueberlingen, Pfullendorf und Konstanz.


Der Infanteriebrigade Nr. 58:

Das vierte Badische Landwehr-Regimsnt Nr. 112

1. Bataillon (Rastatt)

mit den Amtsbezirken Rastatt, Baden, Bühl, Achern und Oberkirch.

2. Bataillon (Offenburg)

mit den Amtsbezirken Offenburg, Kork, Wolfach, Lahr und Ettenheim.

Die Badischen Truppen erhalten den Ersatz:

1. Das 1. Badische Leib-Grenadierregiment Nr. 109 aus dem ganzen Großherzogthum;
2. das 2. Badische Grenadierregiment, Kaiser Wilhelm Nr. 110, aus dem Bezirke des 2. Badischen Landwehr-Regiments;
3. das 3. Badische Infanterieregiment Nr. 111 aus dem Bezirke des 3. Badeischen Landwehr-Regiments;
4. das 4. Badische Infanterieregiment, Prinz Wilhelm; Nr. 112, aus dem Bezirke des 4. Badischen Landwehr-Regiments;
5. das 5. Badische Infanterieregiment Nr. 113 aus dem Bezirke des 5. Badischen Landwehr-Regiments;
6. das 6. Badische Infanterieregiment Nr. 114 aus dem Bezirke des 6. Badischen Landwehr-Regiments;
7. alle anderen Truppentheile aus dem ganzen Großherzogthums.

      Sämmliche Ersatzangelegenheiten leiter das Königlich Preußische Kriegsministerium im Vereine mit dem Großherzoglich Badischen Ministerium des Innern.

      Als Ersatzbehörde dritter Instanz fungiren das Generalkommando des XIV. Armeekorps und das Großherzogliche Ministerium des Innern, Kommission für Militärangelegenheiten.

      Die Oberersatzkommission besteht aus dem Infanteriebrigade-Kommandeur und dem Großherzoglichen Landeskommissär, welchem der betreffenden Bezirk unterstellt ist.

      Dem Landeskommissär für die Keise Mannheim, Heidelberg und Mosbach ist der Bezirk der 55. Infanteriebrigade;