Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/034

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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dieser 1602. Die Mutter Anna von Gertzen folgte ihnen im J. 1611. So war also der Moment gekommen, wo Hartard von Palant gegen Erlegung von 18000 Goldgulden von der Herrlichkeit Berg Besitz ergreifen konnte.[1] Allein die testamentarische Disposition der Anna von Gertzen, die zur Erwerbung dieser Herrlichkeit ein Bedeutendes von dem Ihrigen hergeschossen hatte, blieb in Kraft und Geltung. Die Herrschaft Berg nebst ihrem übrigen Vermögen vermachte sie nämlich den Erben ihrer beiden Schwestern Frauen zu Binsfeld und zu Vischel, also den Geschwistern von Binsfeld, wie sie in der Genealogie dieses Geschlechts sub F namhaft gemacht sind, und sodann dem Johann von Gymnich Herrn zu Vischel. Demnach wurde die Herrschalt in sechs Theile getheilt; ein Sechstel bekam der Herr zu Vischel, ein anderes der Herr zu Dreyborn, und vier Sechstel verblieben, da Maria von Binsfeld kinderlos starb, bei dem Hause Binsfeld, gingen dann an die Herren von Wachtendonck über, und revolvirten nach deren Absterben im J. 1731 auf die Descendenten der Eheleute Daem von Harff und Elisabeth von Binsfeld. Die damaligen Erbgenahmen von Harff waren Freiherr von Harff zu Dreyborn, und die Freiherren von Syberg zu Eycks, von Metternich, von Rolshausen, von Spies zu Allener, und von Martial. Dieselben verglichen sich im J. 1741 dahin, dass Frh. von Harff mit dem Frh. von Spies aus der Binsfeldischen Succession die vier Sechstel in Laurenzberg und demnächst die Reichsherrschaft Wylre eigenthümlich haben und besitzen sollten. Mithin besass das Haus Dreyborn jetzt die Hälfte der ganzen Herrschaft Berg.

      Philipp Franz Frh. von Harff Herr zu Dreyborn ging im J. 1748 mit dem Plane um, Laurenzberg gegen das Amt Monjoye zu vertauschen. Seine Vorfahren hatten seit 1645 die dortige Amtmannsstelle bekleidet. Philipp Wilhelm Frh. von Harff, der im J. 1696 gestorben, mochte wohl in seinen letzten


  1. Als Palant-Nothbergische Erbgenahmen erscheinen nach Absterben der Anna von Gertzen folgende Herren: Wilhelm von dem Bongart Herr zur Heyden und Blytt, Christoffel von Rolshausen Herr zu Trimporten und Türnich, Wilhelm Quad zu Buschfeld, Wilhelm von Harff Herr zu Alsdorf, Werner von Wiedendorf zu Boisdorf, und Adolph von Elmpt Herr zu Elmpt und Burgau. Die Erbgerechtigkeit derselben ergibt sich zum Theil aus Fahne.