Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/036

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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  1. Jutghen und Hellenberg von Harff Klosterjungfrauen zu St.Marien binnen Cöln: welche beide zusammen im J. 1501 von ihrem Bruder Johann von Harff eine Leibrente von 26 Malter Roggen angewiesen erhalten. Es hat allen Anschein, dass Jutghen von Harff das freiweltliche Stift verlassen und in das damals sehr frequentirte Gotteshaus unserer Lieben Frauen Münster zu Heinsberg Prämonstratenser Ordens übergetreten ist. In späteren Urkunden heisst sie Jutta oder Judith, und macht unter diesem Namen und als Nonne zu Heinsberg 1530 ihr Testament. Aus einem Codicill v. J. 1531 lernen wir noch eine fernere Schwester Agnes, die wahrscheinlich auch Klosterjungfrau war, kennen. Jutta fundirt nämlich eine Erbmemorie, zu halten mit Vigilie, Commendationen und Messen zum Gedächtniss „myner selen vnd Alderen selen vnd Agnesen vnd Hellenberch van Harff selen“.
C.

      Johann von Harff Herr zu Alsdorf und Amtmann zu Geilenkirchen. Herzog Wilhelm verpfändete demselben im J. 1486 für eine Summe von 4000 Goldgulden Schloss und Amt von Geilenkirchen. Mit jenem ward er im J. 1500 belehnt. Unter seinem Sohne Clais von Harff erfolgte zwar die Ablöse[1]; aber Herzog Wilhelm hatte ihm schon in jener Belehnung die Versicherung gegeben, dass auch im Lösungs-Falle das Schloss doch seinem Geschlechte als ein erbliches Lehengut verbleiben solle. — Im J. 1481 heirathete er Margaretha Quad Tochter des Ritters Wilhelm Quad selig und der Sophia von Burscheid, und erhielt damals zur Aussteuer Haus und Hof zu Linzenich[2] mit Zubehör und Gerechtigkeiten, ferner Gut und Hof zu Ederen, und dann noch solches Geld als Herr Gotschalck sein Vater an dem Landdrost-Amt hatte. Aus dieser Ehe stammen:

  1. Gotschalck von Harff, der in einer undatirten Disposition des Landdrosten über die Vor- und Nachkinder seines Sohnes Johann von Harff schon als grossjährig erscheint

  1. Die 4000 Goldgulden blieben übrigens auf dem Amte Geilenkirchen haften, und wurden die jährlichen Pensionen aus des Amtes Einkünften entrichtet.
  2. Linzenich ward späterhin seinem Bruder Daem von Harff zugetheilt.