Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/26

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Griselda, geb. Pogarell, Witwe des Hans von Pannewitz, eingeräumt, die am 10. Januar 1592 schreibt, „daß sie den Pfandschilling Bolkenhain nunmehr fast ein Jahr innehabe“.

Am 2. März 1593 wurde Logau indes durch den Tod allen Erdensorgen entrückt, und sein Besitz fand sich einstweilen weiter in den Händen der Kreditoren.


5. Die Bolkoburg im Besitze der Familie von Zedlitz.

1598 bis 1703.

Die beim Erbverkauf des Burglehns Bolkenhain zurückbehaltenen Ober- und Niedergerichte auf der Stadt Bolkenhain samt der Jagd verlieh Rudolf II. am 10. Oktober 1596 seinem Fürschneider (Truchseß) und Leutnant der Leibgarde Ladislaus von Zedlitz auf Nimmersatt und Ketschdorf wegen seiner löblichen Dienste, jedoch mit dem Bemerken, daß, wofern ein anderer aus den Logauschen Kreditoren das ganze Gut kaufen und diese Ober- und Niedergerichte samt der Jagd an sich bringen wollte, Zedlitz aber dieselben zu hoch steigern und schätzen würde, die Ermäßigung dem Kaiser zustehen sollte.

Die Logauschen Kreditoren und Bürgen aber einigten sich endlich dahin, das Burglehn zu verkaufen, damit die Pannewitzschen Erben in ihrem Rechte befriedigt, die Schulden bezahlt und der Rest, so weit er reicht, unter die andern verteilt werden könnte. Infolgedessen verkauften Wolf Schaffgotsch auf Seifersdorf und Kupferberg (Kr. Schönau), Friedrich von Nimptsch zu Falkenhain (Kr. Schönau) und George von Polsnitz zu Liebenthal (Kr. Schönau) als verordneter Ausschuß aller Kreditoren und Bürgen am 18. Febr. 1598 das Gut Bolkenhain mit Schloß, Vorwerken etc. an Jakob von Zedlitz und Nimmersatt auf Peterwitz und Röhrsdorf für den Preis von 30 591 Taler 9 Gr. 9 Hl. Rudolf II. bestätigte diesen Kauf am 16. April 1599 mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß die Ober- und Niedergerichte samt der Jagdgerechtigkeit und die Kirchlehn zu Bolkenhain, Költschen und Groß-Rosen für Ladislaus von Zedlitz S. Johannis Hierosolymitani Ordensritter und Kommendator zu Striegau (später auch zu Goldberg und Löwenberg) reserviert bleiben.

Da aber die Ausfertigung des kaiserlichen Erbbriefes lange auf sich warten ließ, mußten die Kreditoren und Bürgen am 18. Februar 1599 um denselben bitten, damit sie das von Jakob von Zedlitz bereits erlegte Kaufgeld, „wodurch freilich nicht der