Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/39
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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Den zweiten in Neumarkt abgeschlossenen Vertrag vom 18. Dezember 1692 leugnete er in einem Schreiben vom März 1693 ganz ab.
Nachdem Niklas Sigmund von Zedlitz am 25. Oktober 1692 das Amt um Einsicht in die Administrationsrechnungen ersucht hatte, um sich von der Bewirtschaftung und den Erträgen der Güter überzeugen zu können, erging am 17. Februar 1693 die Amtsverordnung, daß er sowohl, als auch sein Vetter Karl Heinrich einige Aufsicht über die Administration der Güter haben und für die Dauer der Sequestration an Geld und Viktualien jährlich bis 100 Thlr. daraus entnehmen könnten. Dagegen erhob freilich der erstere am 7. März energischen Widerspruch, da ihm nach den Verträgen vom 10. Februar 1691 und 18. Dezember 1692 der Besitz der Güter ganz allein zukomme.
Als diesem nunmehr als maxime interessatus am 25. April die alleinige Aufsicht über die Wirtschaftsverwaltung zugesprochen wurde, verwahrte sich auch Karl Heinrich noch in demselben Monat dagegen und bat, jenem jeden actus possessionis zu untersagen und ihn alles Ernstes zu vermahnen, „daß er in Ruhe und Sittsamkeit die kaiserliche Entschließung erwarte“.
Diese blieb einstweilen noch immer aus, so daß auch die evangelischen Stände der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer am 9. Mai beim Kaiser die Bitte wagten, dem Niklas Sigmund von Zedlitz, ihrem Glaubensgenossen, die Nachfolge in den Bolkenhainschen Gütern zuzusprechen und die Rechte der Evangelischen nicht zu verkürzen.
Da die Erbfolge-Angelegenheit beiden Erbberechtigten große Unkosten verursachte, baten sie am 25. April 1693 zuerst gemeinsam das Amt, jedem durch den Sequester 100 Floren auszahlen zu lassen. Am 15. Septbr. wurde Karl Heinrich für sich allein um Auszahlung von 100 Thlr. vorstellig, und als Niklas Sigmund davon Kenntnis erlangt hatte, ersuchte er am 24. Oktober das Amt um Verabfolgung von 200 Thlr., „da er bei diesem negotio am meisten interessiert sei und bei so langem Ausstande der kaiserlichen Resolution viel größere Ausgaben habe als sein Vetter Karl Heinrich, dem seine meistens geistlichen Sollicitaturen wenig oder nichts kosteten“.
Beide scheinen mit Erfolg gebeten zu haben; denn am 15. März 1694 dankte Niklas Sigmund von Wien aus dem Amte für 100 Thlr., die ihm im November 1693 beim Antritt seiner Reise an den kaiserlichen Hof ausgezahlt worden sind. Da er sich, wie es in diesem Dankschreiben heißt, nun schon 5 Monate behufs Beschleunigung seiner Angelegenheit hier aufhält,