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Burger Lagerbuch | |
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56. Das zehende churmutige Gutt liegt ebenmeßig im Ambt Mettmann, genant Klophaußen. Damit ist Engell daselbst belehnet, gibt an Pfennigsgeldt 3 ½ Raderschilling. 57. Soweit die Beschreibung des Lehengerichts zu Schnittert und deßen zugehöriger churmutiger Güter und ist die Summa an Pfennigsgeldt 41 Raderschilling, an Hunern 35 Stück, an Habern 17 Malter ½ Firtel. Darab lieffert der Hoffsbotte jährlichs einem zeitlichen Kellnern an Pfennigsgeldt 35 Raderschilling, an Hunern 30 Stück, an Habern 17 Malter. Das Ubrige aber behelt derselbe vor sein Aufheben von alters hero. Damit ist die Position in der Kellnerey Rechnung folio 10 pagina 2 positio 2, wie auch bey Empfang der Huner folio 80 pagina 2 positio 1, wie auch die Huner retro in diesem Lägerbuch folio 87 gemeldet, nachgewießen und verzeichnet. Blatt 15 58. Folgt Beschreibung des zweiten Hoff- und Lehengerichts, genant zum Holtze. Schiest ins Ambt Portz, Missenlohe und Bornefeld. Hatt einen Hoffschuldheißen, sieben Scheffen und einen Hoffsbotten, der auch die darab erfallende Pfennigsgellder und Huner empfangt und einlieffert. Ein zeitlicher Kellner zu Burgh ist Lehenverwalter und hatt darüber zu richten in aller Maßen, nichts außbeschloßen, wie uber das vorherbeschriebene Hoffgericht zu Schnittert. Es seind aber zu diesem Lehengericht gehorig neun churmutige Gutter undt sieben Kottgüter, welche heißen alß hernach folget: 59. Das erste churmutige Gutt heißet zum Holtze, liegt im Ambt Portz. Daselbst ist izo Johann zum Holtze Lehenmann, und ist dieß Gutt in vier Theile verspließen und gibt jahrlichs an Pfennigsgeldt 2 Raderschilling, an Hunern 1 stuck. 21 | |
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