Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4/14
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Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4 | |
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drohte der Bürgermeister mit Schließung des Betriebes und gewaltsamer Entfernung der Feldbahngleise und begründete sein Verbot damit, daß er die Feldbahn, die also auf einem nicht öffentlichen Wege angelegt war, als ein Verkehrshindernis betrachte.
Eines Tages erschien denn nun auch der Dorfgewaltige in Begleitung eines Landjägers und Polizeidieners mit dem Gesetzbuch unter dem Arm, wobei er sich von dem Sandgrubenbesitzer die ironische Bemerkung gefallen lassen mußte, er scheine das Gesetz schlecht im Kopf zu haben, da er das Gesetzbuch mitschleppe. Der Besitzer K. der von der Rechtmäßigkeit seines Handelns nach Lage der Sache überzeugt war, gab seinen Arbeitern die Anweisung weiter zu arbeiten. Da die Arbeiter trotz des gegenteiligen Befehls des Bürgermeisters auf Anordnung des Arbeitgebers weiter arbeiteten, entspann sich noch eine kleine Szene mit dem Arbeiter P. u. der Polizeigewalt, wobei man mit einer Fesselung drohte, die jedoch nicht zur Ausführung kam. Der Bürgermeister ließ vielmehr die Gleisverbindung herausnehmen, um den Feldbahnbetrieb lahmzulegen, und nahm die Verbindungslaschen stolz als Siegestrophäe eigenhändig mit nach Haus. Immerhin eine schwerre, nicht gewohnte Arbeit für einen Amtsvorsteher.