Die Doerriens/Vorwort
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Vorwort.
Als mir im Sommer dieses Jahres eine gründliche Nachprüfung der Dörrienschen Stammtafel als Sonderforschung der „Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte“ übertragen wurde und ich zu diesem Zwecke nach Hildesheim fuhr, glaubte ich nicht, soviel Material auffinden zu können, wie ich es dort vorfand. Es ist wohl ein ziemlich seltener Fall, daß von einer einzigen bürgerlichen Familie einschließlich ihrer Frauen im Laufe eines Jahrhunderts über zwanzig Leichenpredigten gedruckt worden sind. Da das Stadtarchiv zu Hildesheim, die Kirchenbücher und die erwähnten Leichenreden eine solche Menge biographischer Einzelheiten zu Tage förderten, so wäre es schade gewesen dieses reichhaltige Material nur zu einer gründlichen Prüfung der Stammtafel zu verwenden; daher bat ich unseren Auftraggeber, das gewonnene Material zu einer Familiengeschichte verarbeiten zu dürfen; dem freudigen Opfermut des Herrn Gutsbesitzers Walter Dörrien auf dem Straßenheimerhof bei Heddesheim (Baden) verdankt dieses Heftchen seine Entstehung.
Es sind in diesem ersten Hefte der Familiengeschichte namentlich die Träger des Namens Dörrien in Hildesheim berücksichtigt, nur zwei Abzweigungen nach Braunschweig sollen in ihrer ersten Generation noch mit erwähnt werden. Von Hildesheim aus teilten sich die einzelnen Linien nach England, Dänemark, Sachsen, in die braunschweigischen und hannoverschen Lande als Beamten- und Pastorenfamilien ab, die eine, später „dänische“ Linie erwarb den erblichen Adel 1776. Da es schwierig war, von der überallhin zerstreuten Familie die urkundlichen Belege in der kurzen Zeit zusammenzubringen und zu verarbeiten, da außerdem die adlige Familie Dorrien bereits eine Bearbeitung ihrer Linie ins Werk gesetzt hat, so soll das vorliegende Heftchen den Anfang bilden von einer Reihe von Veröffentlichungen über die Familie, die sich in Form und Inhalt der ersten anschließen mögen. Die ursprünglich geplante Zusammenstellung der Linien und einzelnen Personen in Hildesheim, die sich an die nachstehende Familie nicht anreihen ließen, sowie das Namensregister müssen wegen Platzmangels einem späteren vorbehalten