Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/101

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Meier und Köter waren die beiden wichtigsten Bauernklassen eines niedersächsischen Dorfes. Überall erscheinen sie als Mitglieder der Gemeinde, in deren Bedeutung als privatrechtliche Korporation ^.

Als Gemeindegenossen, die alle ihrer Korporation obliegenden Lasten, besonders die Dienste, nach Leistungsfähigkeit unter sich verteilten und in einer bestimmten Reihenfolge verrichteten, hießen sie auch „Reiheleute", und ihre Höfe, auf denen diese Gemeindelasten ruhten, nannte man „Reihestellen" ^. Zugleich waren die Reiheleute Bauern im eigentlichen Sinne, d. h. der eigene Landwirtschaftsbetrieb befriedigte die Lebensbedürfnisse der Mehrzahl ausschließlich^, und nur bei einem Teil der Köterklasse traten Arbeit im Tagelohn und Handwerk als Nebengewerbe hinzu ^.

Diesen beiden Klassen durchweg gemeindeberechtigter und vorwiegend selbständiger Ackerbauer standen diejenigen Teile der ländlichen Bevölkerung gegenüber, die nicht mehr sämtlich der Gemeinde angehörten nnd bei denen der eigene Landwirtschaftsbetrieb nicht mehr den wichtigsten Erwerbszweig bildete.

Die Übergangsstufe, die sowohl in rechtlicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht von den Reiheleuten zu der nichtbäuerlichen Bevölkerung hinüberleitete, bildeten die Brinksitzer.

§ 3. Die Brinksitzer und die Anbauer.

Die Zahl der Brinksitzer war in allen Gebieten Niedersachsens bedeutend^. Verhältnismäßig am stärksten scheinen sie in Bremen-Verden,

l Vgl. Stüve, Landgemeinden, S. 23 ff. — Hagemann, Landwirtschaftsrecht, §8 55 u. 110.

^ Vgl, Stüve, Landgemeinden, S. 8, 11, 55. — Gesenius, Meierrecht II, S. 51. — Busch, Beiträge :c. 1855, S. 17. — Über die Verteilung der Steuern und öffentlichen Dienste auf die Reihestellen vgl. Oppermann, Sammlung, S, 50. — v, Bülow-Hagemann, Praktische Erörterungen :c. Nd. V, Nr, 37. — Stüve, Landgemeinden, S. 124. — Juristische Zeitung für das Königreich Hannover eä, Schlüter 1851, S. 439 ff. (Landschatz in Kalenberg.)

° Vgl. Gefenius II, S. 43 ff. bes. S. 44. — Dennecken, Neuvermehrtes Dorf» und Landrecht 1789 ?. I. d. 3 — v. Gülich, Über die Verhältnisse der Bauern in Kalenberg, 1881, S. 1. Vgl. S. 96 Anm. 5.

4 Vgl. zur Statistik des Königreichs Hannover Heft 2, Abt. 1 (1831) S. 25 ff. — Betr. Bremen: Annalen der Kurland«. Bd. II (1788), St. 2, S. 54. — Betr. Hoya: Stüue, Landgemeinden, S. 20. Mit den Brinksttzern gleichbedeutend waren die Veibauern, Büdener oder Kätener in Kalenberg und die Brinkköter in Nremen-Verden. Vgl. Stüve a. a. O. S. 135. ,