Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 43

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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ganzen giebt es in der Feldmark Lasfelde 455^/4 Morgen Acker und ?4V» Morgen Wiesen herrschaftlicher Meierländerei. Sie sind dienstpflichtig alle an das Amt Osterode, desgl. dahin zehnt- oder lanofolge-pflichtig. Sie genießen alle Gemeinheitsvorteile von Amvern, Mahnten, Hud und Weiden.


Eystorff. (Amt Osterode.)

Hier besitzt der König 6 Ackerhöfe, wovon 2 keine Hofstätte haben. Da die bisherigen Kolonen keinen Meierkontrakt einlösen oder renovieren, kein Laudemium bezahlen, der Sohn dem Vater succediert und ein beständiger Fruchtzins jährlich davon vrästiert wird, so treten sie dem iui-i ^ßi^ßtuaß Loloniaß bei, und sind solche Höfe iur« ii^rsäitaiic» von den Kolonen besessen.

Der erste Hof besteht aus 165^4 Morgen Ackerland und 10^/4 Morgen Wiesen, hat aber keine Hofstätte. Er wird von 5 Bauern kultiviert.

Einer hat 2/6 davon und giebt 4 Mltr. Roggen u. 4 Mltr. Hafer.

Vier haben je 1/6 davon u. geben je 2 „ „ „

Es kommen auf vom Hof im ganzen 12 Mltr. Noggen, 12 Mltr. Hafer.

Der zweite Hof hat 93^4 Morgen Ackerland und 8Vg Morgen Wiesen. Er wird von 4 Bauern kultiviert, hat keine Hofstätte.

Zwei haben je 1/3 und geben 2 Mltr. Roggen u. 2 Mltr. Hafer, zwei " ", in Summa 6 Mltr, Roggen und 6 Mltr, Hafer.

Der dritte Meierhof hat 117 Morgen Ackerland und 9^/2 Morgen Wiesen und eine Meierstelle, die der eine Kolon besitzt und die darauf stehenden Gebäude zu Eigentum hat. Die Länderei ist unter 2 Kolonen geteilt. Jeder hat die Hälfte. Es erfolgen davon 6 Mltr. Roggen und 6 Mltr, Hafer.

Bei dem 4. Hof sind 90 Morgen Acker und 8V2 Morgen Wiesen,

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„ ,. 6. „ „ 106 „ „ „ 8^/«  „

Die Verteilung unter mehreren Kolonen trägt keine Besonderheiten. Sie sind alle mit Hofstätten versehen. In der ganzen Feldmark sind 681 Morgen Ackerland und 58^2 Morgen Wiesen herrschaftlicher Meierbesitz, Alle Höfe dienen an das Amt Osterode, ein halber Hof an den Pfarrer zu Eystorff. Das Dienstgeld statt des Wochendienstes beträgt für den Vollmeier 21 Thlr. 24 Groschen, für den Halbmeier die Hälfte, für den Viertelmeier den vierten Teil. Sämmtliche Ländcrei ist dem König zehntpflichtig.


Beschreibung der Erbenzins Höfe und Ländereien zu Kalefeld (Amt Westerhof).

In dieser Dorfschaft und Feldmark besindet sich ein Viertelhof von 31 Morgen Land und Wiesen auch Holzung, jedoch ohne Hofstelle, wovon