Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 69

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
<<<Vorherige Seite
[Anlagen 68]
Nächste Seite>>>
[Anlagen 70]
Grundherrschaft-nw-dland.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



20. H, Zersenise. Sem Hof gehört dem Pastor zu Reuenberg, hat 4 Morgen Landes, giebt von jedem Morgen so besamet 1 Scheffel Korns,

21. Heinrich Weldern wohnt auf der Gemeine.

Alle Einwohner des Dorfes Wetzen geben alle Jahr an den Fürsten den gebührenden Dienst, so oft sie gefordert werden.

Sie geben ferner:

Michaelis Landschatz 43 fl 6 gr. 1^2 Pfg.

Dienstgeld, wenn sie keinen Pflugdienst thun 29 „ 14 „ 3 „

Wachtengeld zur Unterhaltung der Landknechte 2 „ 2 „ — „

(Wiesen?) Reihenzins 2 „ 14 „ — „

Kauf- oder Heerhafer 3 Fuder.

Der Meier führt auf Michaelis und auf Pfingsten 2 Fuder Quatemberholz vom Deister.

Die Halbspänner und Hufener spannen zu diesem Zweck zusammen.

Für Kornfuhren nach Wolfenbüttel oder Hameln machen sie 3 Wagen aus. Thun sie ums dritte Jahr Pflugdienst, so wird ihnen das Dienstgeld erlassen. Der Gohgraf berichtet:

So die Leute des Dienstes zum Amt frei sind und ihnen derselbe erlassen werden könnte, giebt gerne:

der Meier ... 10 Thlr, der Hufener.... 3 Thlr.

der Halbspänner . 5 „ der Köter .... 2

Wenn der Landesfürst dem Marschall F, v. Reden den Dienst dieser Leute im Dorf Weitzen einthun will und der Herr Marschall gegen die obgesetzte Einnahme die angebotenen 100 Thaler jährlich ans Amt entrichten will, können die Beamten für ihre Perfon darein willigen.

ää. 31. März 1600. Wolfenbüttel. Quittung über den Empfang von 2000 Thaler, die Otto v. Reden dem Herzog Heinrich Julius vorstreckte. Für die ihm gebührenden Zinsen soll er die Dienste und das Gericht Sr. Fürstl, Gnaden Kalenb, Dorfes Wimichhausen und was Sr. Fürst!. Gnaden Amt Kaienberg am Dorf Wichtringhausen an Diensten hat, eingeräumt erhalten.

ää. 31. März 1600. Wolfenbüttel. Quittung über den Empfang eines Darlehens von 1000 Thalern von I. v. Weyhe zu Haftenbeck. Er bat statt der Zinsen um Einräumung von Dienst und Untergericht des Dorfes Landringhausen. Es konnte aber aus Mangel an notdürftigem Bericht mit ihm nicht abgeschlossen und vollzogen werden.


S. A. Beschreibung des Dorfes Bennigsen durch Erich von Bennigsen.

12 Meierleute jeder zu .... 10 Thlr. gerechnet ^

7 Halbspanner jeder zu .... 5 „ „ >

21 Köter mit vollem Dienst jeder zu 2 „ „ j

197 Thaler Dienstgeld

In 4 Kothöfen wohnen je 2 Köter auf einem Hofe. Dorfschäfer und Dorfhirten verrichten keinen Herrendienst. Ferner 2 freie Krüge im Dorf, die denen v. Vennigsen zustehen. Desgleichen gehört das Unter-gericht im Dorf denen v. Bennigsen, und die Veibauern und Häuslinge stehen ihnen ebenfalls zu.