Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 73

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Landringhausen: 2 Ackerleute K 20 fl 40 fl. 6 Halbspänner a 10 fl. . . . . . . . 60 fl. 13 Köter ^ 6 fl 78 fl. Untergencht 60 fl.

Protokoll ää. 8. April 1600 auf dem Kalenberg.

Die Einwohner der obengenannten Dörfer wurden auf die obengenannte Summe taxiert, und erboten sich die Leute mit Freuden, diese Summen statt der Naturalleistung zu geben. Die Untergerichte wollen S. F. Gnaden ihm auch zu Wimi- und Landringhausen gönnen, Totschlag, Knüppel- und Holzbrllche vorbehalten, Otto v. Reden wurde gefragt, ob er den Mehrbetrag, den Dienste über die Zinsen der geliehenen Summe ergeben, ans Haus Kalenberg geben wolle oder mehr Geld vorschießen wolle. Otto v. R. hält den Anschlag der Dienste für zu hoch, da doch sonst im Fürstentum die Leute, wenn sie nicht dienen, nur 10-12 Thlr. geben. Er bietet für den Spanndienst 10 Mgr. pro Tag für den Köterhanddienst im Jahr 2^2 st.

Man stellt ihm dagegen vor, daß die Leute selbst sich zu 20 fl, u, f. w. erboten, auch müßten sie die Leute speisen u. s. w. Folgen Vorstellungen betr. das Untergericht, das Zusammenspannen der Halbspänner u, s. w.

Otto v. Reden: Die Leute könnten das Geld nicht geben, sein äußerstes Gebot sei für den Spanndienst 12 gr. und für den Köter 3 fl. Das Gericht wolle er nur des Zwanges halber bez. der Dienste.

Jost v. Weihe erbietet sich, dasselbe zu geben, was der Reden geben will, der Spanntag 12 gr. und der Köter 3 fl., er bittet um Beilegung der Dienste der Blumenauischen Köter und um das Untergericht im Dorf und auf der Feldmark. Er will den Leuten das Hergebrachte geben

Beiden wird geantwortet, daß die Leute fo viel mehr geben wollen, und daß an den Fürsten referiert werden solle, auch sollen sie sich bez, der Ausgleichung des Überschusses erklären.

ää. 23. April 1600. Brunstein. Gesuch des v. Reden bei der Regierung zu Wolfenbüttel, daß ihm die Dienste möglichst bald verschrieben weiden sollen. Sollte die Sache noch nicht so schnell erledigt werden können, so bittet er um Befehl an den Großvogt zum Kalenberg, daß die Dienste, deren er jetzt täglich sehr benötigt ist, vorläufig ihm angewiesen werden sollen.

ää, 28. April 1600. Reskript der Regierung an den v. Reden und I. v. Weihe. Dem Herzog ist über die Handlung zum Kalenberg Bericht erstattet worden. Sie und der Herzog halten dafür, daß das Gebot der beiden Edelleute, 14 fl. 8 gr. für den Spanndienst, 3 fl. für den Handdienst, zu gering ist, da die beiden Dorfschaften das höhere Gebot gethan haben. Es wäre also nützlicher von den Leuten, das Dienstgeld zu heben und den Edelleuten die Zinsen bar zu bezahlen.

Jedoch haben S.F.G. den geschehenen Vorschuß wohlgefällig aufgenommen und wollen nicht so genau verfahren: „Und dan auff ein gleiches ausleuft, da F.G. bei Euch über das von Euch erbottene Geld, entweder noch 17 Thlr. zuzulegen, oder aber mit der gewöhnlichen und