Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 76

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
<<<Vorherige Seite
[Anlagen 75]
Nächste Seite>>>
[Anlagen 77]
Grundherrschaft-nw-dland.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Einquartierungssachen, desgl. die Mündenschen Graumühlendienste. „Die Herren Curatores antworteten darauf, daß man sich auch darunter Götzischer Seite finden lassen wollte, indem denen Herrn v. Goetzen am mehrsten daran gelegen, daß wenn sie die Gerichtsbarkeit über das Dorf Settmershausen erhielten, die aus selbigem Dorf an das Gut Ohlenhausen gehörige Dienste desto besser in Ordnung zu erhalten, auch ein und andere Collisiones, welche sich öfters mit dem Leinebergischen Gerichte ereigneten, zu vermeiden."

dd. Hannover 26. März 1756. Kgl. Kammer erteilt dem Amtmann Voigt zu Harste und dem Oberamtmann Hartmann zu Friedland Kommission zu neuem Bericht in der Sache, besonders wegen der Bedenken des Gerichtsschulzen.

dd. Friedland 26, Juni 1756. Bericht des Oberamtmanns Hartmann. Die v, Goetz haben die Haushaltsdienste aus Settmarshaufen zu Lehn. Die Graumühlendienste bleiben dem Amt Münden. Die Gefälle aus Settmarshausen bestehen in folgendem:

Ständige Gefälle. Herbstbeede 6 Rthlr. 24 Mg. Dienstgeld, das die v. Goetz als recognitio geben 3 „ 12 „ Summa 10 Rthlr. — Mg.

Die unständigen Gefälle sind: Krugpacht, Musikpacht, Baulebung, Landgerichtsbrüche, Branntweinsblasenzins, Mannthaler und Häuslingsschutzgeld. Nach neunjährigem Dividend ertragen sie 23 Rthlr, 34 gr. 6 Pf.

Von dem Hof Heisenthal werden nur Gerichtsbrüche, keine Domanialgefälle entrichtet.

Die Meierländerei vor dem Dorf Esbeck, welche die v. Goetz abtreten wollen, umfaßt 103^/4 Morgen oder 3 Hufen 13^,4 Morgen und wird von den v. Goetz auf 3051 Thlr., von dem Bauermeister Schliuer zu Esbeck auf 2768 Thlr, angeschlagen. Sie ist nicht besser zu verwerten, als sie wieder pachtmeiersweise auszuthun, und erträgt an Pacht jährlich 70 Thlr. Nach dem Extrakt verteilen sich die 3'/2 Hufen folgendermaßen: 33 Morgen im Winterfeld, 30 V^ Morgen im Sommerfeld, 35'/'s im Brachfeld, 4»/2 Morgen Wiesen. Nach dem Vergleichsentwurfe soll die kgl. Kammer an die Verpachtung nicht gebunden fein, sondern kann frei darüber disponieren. Ferner erhalten die v. Goetz die Niedergerichtsbarkeit auf den Feldmarken, Holzungen, Wiesen und Weiden von Settmarshausen und Heisenthal, so daß diese mit dem Gut Ohlenhausen ein geschlossenes Gericht ausmachen. Jagd und Fischerei steht denen v. Goetz schon ^l-ivativß zu. Die Obergerichtsbarkeit wird folgender-gestalt vorbehalten: Kriminal-Jurisdiktion, Landfolgen und alle Sachen, die aus der landesherrlichen Hoheit herfließen, Veranstaltung von Kriegerreihen, Wegebesserung, Polizeisachen, Patrouillierung der Heerstraße, diejenigen Sachen, die onm-a ^u^Iicn, betreffen, rs^ai-titioiißl! der monatlichen Nebengelder, Proviantkorns, Einquartierung und dergl, sollen bei dem Gericht Leineberg bezw. bei dem Amt verbleiben. Diese Behörden können in diesen Sachen die Unterthanen unmittelbar ohne Requisition fordern und verabladen. In diesen Sachen soll die Strafe unmittelbar auf dem