Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/VII

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Vorwort.

      Das vorliegende Werk ist im Jahre 1888 von dem Verfasser im staatswissenschaftlichen Seminar der Universität Straßburg i. E. begonnen und jetzt, nach achtjähriger andauernder Arbeit, endlich vollendet worden. Die Anregung dazu und die dauernde Unterstützung und Förderung während der ganzen Zeit verdankt der Verfasser seinem Lehrer, Herrn Professor G. F. Knapp.

      Die ursprüngliche Absicht beim Beginn der Untersuchungen war, die Reformen der ländlichen Verfassung Hannovers zu Ende des vorigen und in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts darzustellen.[1]

      Es sollte im Anschluß an die bekannten, in dem letzten Jahrzehnt erschienenen Werke von Knapp, Fuchs, Grünberg, v. Transehe und anderen, welche die Aufhebung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in den älteren Provinzen Preußens, Neuvorpommern, Böhmen, Mähren und Livland zum Gegenstand haben, einmal die „Bauernbefreiung“ in dem größten Staat Nordwestdeutschlands dargestellt werden. Dabei bestand allerdings schon der Gedanke, daß das Studium dieser Reformgesetzgebung und ihrer Voraussetzungen, das im Osten zur wissenschaftlichen Entdeckung der gutsherrlichen Verfassung geführt hatte, ähnliche Resultate für die Erkenntnis der ländlichen Verfassung des Nordwestens haben würde.

      Diese letztere Voraussetzung wurde nicht getäuscht. Ein genaues Studium der ländlichen Verfassung Niedersachsens und einiger westfälischer


  1. Eine Übersicht über die territoriale Einteilung des Kurstaates Hannover im 18. Jahrhundert befindet sich auf S. 149. Eine hinreichende Karte der wölfischen Lande enthält der historische Handatlas von Droysen (1886) auf S. 29.