Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/093

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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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Berlin Kirchenbuecher 1905.djvu
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ist also als Hilfskirche von Heilig-Kreuz anzusehen, ebenso wie der anstoßende Betsaal und für ihre bezügl. Parochien die übrigen gottesdienstlichen Stätten außer der Jesus-Kirche (s. d.): die Advents-Kapelle für die Auferstehungs-Par. seit 30. 10. 1895, die Immanuel-Kapelle für St. Paul und die Friedens-Kapelle für die Gnaden-Kirche. — Aufsicht (anstatt S.) Vorstand der Berliner Stadtmission und Kgl. Konsistorium.

Stadtvoigtei, S. Berlin I, unic. K. P., seit Friedrich Wilhelm I. von dem luth. Prediger des Großen Friedrichs-Hospitals versorgt, Par, 1844—99 (Molkenmarkt), die Beamten nicht mitumfassend, und seit 1. 4. 1903 (Alexander-Platz), zweigte 1. 4. 1877 die Pfarre am Stadtvoigtei-Frauengefängnis ab. — Tr., Km. (und Kf.?) 1844—99 sind in die KB. bei St. Nicolai eingetragen nnd daneben in eigenen Büchern geführt, die aber ebenso wie die Bücher über seelsorgerliche Unterredungen mit den Gefangenen, die Akten über Einführung und Personalien der Geistlichen und sonstige Pfarr- und Verwaltungsakten seit der Verlegung des Strafgefängnisses nach Tegel 1899 verschollen sind. Km. seit 20. 1. 1901; Km. stat.? Geistliche 1840—56 bei F. G. Lisco, f. oben.
Stadtvoigtei - Frauengefängnis - Kirche (Barnim - Str.), S. Berlin I, unic. K.P., 1. 4.1877 von der Stadtvoigtei-Pfarre abgezweigt, hatte bis 1899 als Nebenkirche die Kapelle des Männergefängnisses in der Perleberger Str. — Tf. und Tr. bis 1887 bei St. Nicolai, seit 1888 bei St. Bartholomäus eingetragen; St. und Kf. —; Km. seit 1. 4. 1877.
St. Stephans - Kapelle, Hilfskirche von St. Bartholomäus, S. Berlin I, seit 14. 10. 1856/
St. Stephanus-Kirche, S. Berlin III, uuio. o. P., seit 4.12.1904 Hilfskirche von St. Paul, 1905 abgezweigt. — KB. seit 1905.
Strafanstalt Moabit, Königl., S. Berlin II, unic. K. P., 1848 eröffnet für polit. Verbrecher, eingepfarrt bei St. Johannes Baptista (Moabit), seit 1851 Zellengefängnis und Parochie; die außerhalb der Anstalt wohnenden Beamten sind anfangs der Anstalt, später entsprechend jetziger Vorschrift der Parochie ihres Wohnsitzes zugerechnet worden. — Tf. und Tr. seit 1857; St. der Gefangenen seit 1849, der Beamten seit 1857; Km. 1866—81; Km. stat. seit 1866; Kf. Gefangene seit 1858, Beamtenkinder seit 1861. — Die ersten Geistlichen s. oben Lisco.
Tabor-Kirche, S. Kölln-Stadt, P., wird voraussichtlich