Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/059
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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901) | |
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Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit: A B C D E F G H I-J K L M N O P Q R S T U V W Z | |
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Abkürzungen der Ephorien: A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. = Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F. = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. = Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau. |
in Dresden[1] zwei. Nicht immer beginnen die drei Register in einem Jahre. Auch wenn man die zahlreichen Fälle, wo ein oder das andere Register in seinen Anfängen verloren oder vernichtet worden ist, in Abzug bringt, bleiben noch genug Fälle ungleichmässigen Anfangs übrig. Man muss annehmen, dass der, welcher die Kirchenbücher anlegte, auf das eine oder das andere Register weniger Wert gelegt hat. Den Anstoss zur Anlegung von Kirchenbüchern gab in der Regel die obrigkeitliche Verordnung. Auf solche führen die Pfarrer von Grossrückerswalde 1548, Etzdorf 1549 und Priessnitz 1555 ausdrücklich ihr Kirchenbuch zurück. Der Pfarrer von Limbach in der Ephorie Meissen hatte bereits seit 20 bezw. 18 Jahren die Getrauten und Getauften aufgeschrieben, bei der Lokalvisitation vom 27. November 1577 gab ihm der Visitator auf, fortan auch die Verstorbenen aufzuzeichnen, und am 19. Dezember 1577 finden wir dort bereits den ersten Toten gebucht. Der Pfarrer von Wilthen hatte noch gar keine Kirchenbücher angelegt, die Lokalvisitation vom 4. Dezember 1577 gebot ihm dies, und die noch bestehenden Kirchenbücher beginnen thatsächlich mit dem genannten Tage. Diese Beispiele lehren zugleich, warum in manchen Kirchspielen die Kirchenbücher nicht mit dem neuen Jahre, sondern mitten im Jahre beginnen. Wenn die Notwendigkeit der Anlegung eintrat, so wartete man nicht bis zum Ablauf des Kalenders, sondern ging sofort ans Werk.
Angelegt wurden die Kirchenbücher von den Pfarrern, nur in den Städten hie und da von den Unterbeamten, wie z.B. in Zwickau von den Kirchnern Trettwein 1502 und 1522 und Kellner 1535. Höchst selten wird uns berichtet, dass ein ländliches Kirchenbuch nicht vom Pfarrer angelegt worden sei, wie z.B. in Dörschnitz 1685 vom Schulmeister. Die Schulmeister auf dem Lande haben sich um die Kirchennachrichten mannigfach verdient gemacht.
- ↑ Zu allen Angaben über einzelne Kirchenbücher ist das nachfolgende Verzeichnis zu vergleichen.