Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/144

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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Mecklenburg Pfarren 1.djvu
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des P. Andreas in Thulendorf[1]); Joachim Jocchow (Sohn des P. Burchard in Basse, imm. als Gnoyensis Grfsw. 1622???, A: voc. 1633, verh. Wwe. des Vorgängers, Maria Düring.

      1639–1681. Capobus, Adam, geb. zu Bellin 1609[2], Sohn des P. Johann. Ordin. 1639 nach Nov. 10, † 1681, 72 J. alt. Er gab einen Katechismus heraus, welcher hernach zu Blankenhagen in Gebrauch war.[3]

      1682–1693. Capobus, Abraham, nach den Akten Bruderssohn des Vorgängers, imm. als Mecklenburgicus 1679. P. 1682, † 1693 April 18. – Verh. 1683 Okt. 23 Ilsabe Hinrichs, Tochter des P. Johann in Ribnitz, die die beiden Nachfolger wiederheiratete. Ein Sohn, Joh. Georg, wurde Rektor in Ribnitz, wo er 47 Jahre amtierte („er war sehr beliebt“, fügt Tott hinzu); dessen Sohn s. unten. Schwiegersohn Böcler-Sanitz.

      1694–1702. Berndes, Daniel Heinrich, get. zu Gnoien 1661 Aug. 1[4], Sohn des Präpos. Heinr. Joachim. P. 1694 Mai 20, † 1702 Jan. 29 im 41. J. – Verh. Wwe. des Vorgängers, Ilsabe Hinrichs, c. Ihm wurden 1698 März 6, am Sonntage Estomihi, unter währendem Gottesdienst durch eine unauslöschliche und grimmige Feuersbrunst Pfarrhaus, Scheuer und Viehhaus bis auf den Boden eingeäschert.

      1703–1746. Elich, Andreas, geb. zu Jerxheim im Halberstädtischen 1672 Okt. 7, Leinweberssohn. P. 1703 April 22, emerit. 1746 April, † 1761 Sept. 2 im 89. J. Er war ein strenger Eiferer gegen jede Abweichung von der alten Mode in der Kleidertracht, da solches ganz unverträglich mit dem Christentum sei. Die Frauenspersonen, die an einem Fest- oder Bettage oder in der Fastenzeit nicht schwarz gekleidet zur Kirche kamen, kanzelte er ab, und die seidenen Mützen und Halstücher der Mägde waren ihm „oft Anlaß, einen usum elenchticum über die immer mehr einreißende Hoffart daraus zu ziehen.“ Er predigte nach seiner Emeritierung noch bis in sein


  1. Hochzeitsgedichte (griechisch und lateinisch) in der Schwerin. Reg.-Bibl.
  2. Nach den Archivakten (die ihn aus Güstrow sein lassen das ist auch richtig: der Belliner zog als Emeritus, wie die dortigen Pfarrakten ausdrücklich berichten, nach Güstrow) war er 1649 40 J. alt. In der Rost. Matrikel wird danach 1621 zu seinem Namen der Stern hinzuzufügen sein.
  3. Cleemann, handschriftl. zu Syll. Gustrov., Sp. 121.
  4. Als Daniel Joachim. Die Identität steht wohl außer Zweifel: der Obige wurde ohne Eid imm. 1674, jurav. 1682. Einen Sohn Daniel Heinrich verzeichnet das Taufregister (das allerdings 1663 ??? 8 bis 1665 Dez. 6 Lücke hat) nicht.