Die Probstei in Wort und Bild/139

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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Im Jahre 1811 wütete hier die Ruhr in schrecklicher Weise. Es starben in dem genannten Jahre in dieser damals noch kleinen, kaum 2000 Mitglieder zählenden Gemeinde, 174 Personen, davon über 100 an der Ruhr.

Aufzeichnungen des Schullehrers Asmus Röhlck in Bendfeld.

(Die nachstehenden Mitteilungen sind dem Dorfs-Protokoll für Bendfeld vom Jahre 1814 entnommen. Auch enthält dasselbe ein genaues Verzeichnis über geleistete Fuhren und Lieferungen, als Brot, Korn, Grütze, Heu, Stroh, sowie Kriegssteuern.)

Im Jahre 1814 am 14. Oktober erhielt die ganze Probstei Einquartierung mit donischen Kosaken vom .... Regiment.

Hier im Dorfe waren zusammen 20 Mann, worunter ein Wachtmeister, welcher mit seinem Bedienten bei Eggert Puck sein Quartier hatte. Der Oberst hatte sein Quartier in Schönberg, der Großkapitän in Fahren. Außer diesen Offizieren lag noch einer in Barsbek, ein anderer in Fiefbergen, ein dritter in Lutterbek, ein vierter in ....

Den 8. Dezember marschierten die Kosacken von hier ab nach Schönberg und so über Preetz und Ploen nach Lübeck.

Verhaltungsregeln in den Dorfschaften.

1. Jeder Schullehrer führt ein Protokoll, zeichnet in dasselbe alle Requisitionen, Fuhren und was das Dorf während des Krieges betrifft in Zeitrechnung an; vorzüglich solche Lieferungen, welche nicht nach Hufenzahl geliefert, sondern wo auf die Wohlhabenheit der Bewohner Rücksicht genommen werden muß. Der Schullehrer zeichnet in diesem Protokoll aus eigenem Antriebe nichts an: vielmehr bemerkt er jedesmal, wer die Angabe zu seinem Protokoll beschafft habe.

2. Diejenigen Anzeigen, welche zur Kenntnis der Klösterlichen .... gereichen, werden durch Laufreisen an ihn befördert. Diese Laufreisen leisten die Kätner und Insten in ihrem Dorfe nach der Reihe, werden von Dorf zu Dorf befördert, und gehen von einem Schullehrer zum andern, so, daß Schullehrer bloß mit Schullehrer zu thun, und sich nicht um die Dorfschaft bekümmern darf. Kätner und Insten dürfen auch nur von Schullehrern requiriert werden. Diese Anzeigen können offene Zettel sein, und dürfen nur dann, wenn Geheimnisse darin enthalten sind, versiegelt werden. Ist die Beförderung eiligst zu beschaffen, so wird auf der Rückseite bemerkt, „Sogleich zu besorgen!“

3. In Hinsicht der Wachen zur Beschützung des Eigentums und des Lebens der Dorfbewohner ist darauf zu achten:

A. Daß alle ohne Unterschied diese Wache verrichten, ausgenommen sind

a) die Kranken,

b) die, welche altershalber unfähig sind,

e) die Frauen, deren Männer im Militär stehen.

B. Daß die Wachen nicht mit Waffen, sondern mit tüchtigen Prügeln versehen sind.

C. Daß die Wachen nie die, die sie begegnen, anrufen.

D. Daß die Wachen auf unbekannte Leute, sowohl zu Fuß als zu Pferde ein genaues Auge haben, und, wenn sie im Dorfe Unruhen oder Gewaltsamkeiten spüren, solches sofort dem beim Schulhause befindlichen Posten anzeigen. Dieser Posten hat sodann sogleich den Vorfall dem