Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/12
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fehlen entweder gänzlich oder sind doch sehr lückenhaft in Anspach von 1738—1760 (Trau- und Totenbuch); Bicken von 1574—1665; Blessenbach von 1741—1785; Brandoberndorf von 1630—1662 (Taufbuch), 1625 bis 1663 (Ehebuch), 1614—1662 (Totenbuch); Breckenheim von 1773—179 ?? (Taufbuch); Caub von 1587—1602 (Totenbuch); Dillenburg von 1600—16 ?? (Taufbuch), 1601—1625 (Ehebuch), 1666—1685 (Totenbuch); Dörsdorf von 1663—1691 (Totenbuch); Egenroth von 1645—1673 und von 1749—1778; Eppstein von 1672—1694; Essershausen von 1628—1702 (Tauf- und Ehebuch); Frücht von 1633—1654 (Taufbuch), 1634—1666 (Ehebuch), 1634—1653 (Totenbuch); Gemünden von 1801—1817 (Ehe- und Totenbuch); Hachenburg von 1711—1730 (Taufbuch), 1710—1750 (Ehebuch); Hirzenhain von 1754—1773; Höchstenbach von 1755—1795 (Ehebuch); Holzhausen a. d. Haide von 1635—1652 (Taufbuch), 1777—1817 (Traubuch), 1636—16 ?? (Totenbuch); Homburg v. d. Höhe von 1658-1682 (Ehebuch); Neuenhain von 1618—1656 bezw. 1619-1650 (Taufbuch); Nordhofen von 1659—1711; Panrod von 1704—1729 (Taufbuch), 1698—1730 (Ehebuch), 1703—1730 (Totenbuch); Rod a. d. Weil von 1625—1668 (Taufbuch), 1619—1659 (Traubuch); Rückeroth von 1682 bezw. 1690—1724 (Ehe- und Totenbuch); Weilmünster von 1775—1790 (Taufbuch); Welterod von 1665—1750, also fast ein volles Jahrhundert!
Anerkennenswert, wenn auch ohne eigentlichen Erfolg, sind die Bestrebungen durch Rekonstruktion das Fehlende zu ergänzen. Die oben erwähnten Klagen der Pfarrer zu Allendorf und Niederlauken über die Fahrlässigkeit ihrer Vorgänger sind zugleich begleitet von dem Hinweis auf ihre Bemühungen, den Schaden gutzumachen. Oft hat man für längere Zeiträume, ganze Jahrzehnte und mehr, die Register nachträglich auf Grund von Erkundigungen herzustellen versucht. Am umfassendsten war wohl der Versuch, der nach dem grossen Brand von Seelbach im Jahre 1873 gemacht worden ist. Hier waren nur die Kirchenbücher von 1810 an gerettet worden; von den gleichfalls vom Pfarrer geführten Zivilstandesregistern nur ein Eheprotokoll der Jahre 1852—1874 Die Regierung ordnete nun die Rekonstruktion der verbrannten Register an, die in der Weise erfolgen sollte, dass man zunächst aus den Kirchenbüchern Abschriften machte und diese durch persönliche Erkundigungen über solche Einträge, welche in den Kirchenbüchern nicht standen, ergänzte. Das Ergebnis war sehr unbefriedigend. Die rekonstruierten Register erwiesen sich — wie man hätte voraussehen können — nach Form und Inhalt als Urkunden unbrauchbar; ihre Benutzung für amtliche Zwecke wurde durch eine Verfügung der Regierung vom 12. März 1897 sistiert.
Für die ältere Zeit wird der Forscher die Rekonstruktionen dankbar benutzen, sich aber ihres erheblich verminderten Wertes stets bewusst bleiben. Solche Nachträge finden sich in Bleidenstadt (Taufbuch, 1661—1676)[1], Brandoberndorf (Tauf- und Totenbuch, 1598—1618[2], Buchenau (Taufbuch, 1669 bis 1747)[3], Dillenburg (Taufbuch der Hofgemeinde, vor 1760)[4], Hirzenhain (Ehebuch, 1754—1773)[5], Höchstenbach (Ehebuch, 1755—1795)[6], Marienberg