Diskussion:Genealogie.de

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo, Ich finde da eine E-Mail in meinem Posteingang mit der Aufforderung zum bezahlen eines Jahresabos bei genealogie.de in der Höhe von 60 Euro. Anscheinend habe ich auf der Seite ein Testabo mit 1-monatiger Kündigungsfrist unterzeichnet und nicht vo Widerrufsrecht gebraucht gemacht.

Ich kann mich ganz dunkel erinnern auf der Seite gewesen zu sein, mal aus Langeweile. Ich glaube auch mich erinnern zu können mich registriert zu haben, aber das mache ich oft bei Foren etc.. Ich wollte allerdings nie da Mitglied werden. Warscheinlich habe ich mich schnell durchgeklickt ohne das richtig zu lesen. (Ist sicherlich ein Fehler, ich weiß).

Aufjedenfall, war ich seitdem nie mehr auf der Seite, und hatte es völlig vergessen bis jene Mail kam.

Was kann ich jetz noch tun. Ich meine ich will die 60 Euro auf keinen Fall zahlen. Ich habe keinerlei Dienste der Seite in Anpruch gemommen und habe es auch nicht vor. Was soll ich da mit einem Jahresabo?

Bitte, vielleicht kann mir jemand helfen, wie es da rechtlich aussieht bei so Internetverträgen. Bin zur Zeit ohnehin knapp bei Kasse und möchte wirklich nicht 60 Euro für was ausgeben was ich ohnehin in keinster Weise brauche.

Ich habe mich wirklich nur einmal eingeloggt am 1. Tag, dann nie wieder, auch jetzt nicht. Warum soll ich also für nichts bezahlen?

'Was soll ich also tun: Gar nix und warten ob sie sich wieder melden oder gleich eine Mail schreiben.Fetter Text'

Bitte um Antworten. Hab echt keinen Bock das zu bezahlen. 60 Euro sind auch keine kleinigkeit

mfG soliton

Hallo soliton, einfach nichts tun, Mahnungen ignorieren. GJ

*******************************************************************


Hallo, ich habe im Juracafe einen interessanten Beitrag gefunden:

"Weiterer Betrug auf www.genealogie.de (Rene Sommersberg)

   Vorab,
   Ich bin kein Betroffener, jedoch trat ein Freund mit der Bitte an mich heran, mir die Sache doch mal anzuschauen.
   Zu mir : Ich studiere Jura im 6ten Semester, Schwerpunkt Medienrecht.
   Für meine nun folgenden Ausführungen kann ich verständlicherweise keine Garantie geben, jedoch versichere ich, dass ich mit der gebotenen Sorgfalt mir die Sache aus juristischer Sicht angeschaut habe.
   1) Im dt. Recht gibt es keine Sammelklagen,dass ist eine Eigenart des amerikanischen Rechts.
   In Deutschland muss jeder Betroffene selbst klagen.
   Allerdings gibt es dahingehend eine Ausnahme, dass teilweise Verbände doch "Sammelklagen" führen können,sofern die Geschädigten ihre Ansprüche an den Verband abtreten.
   Vorliegend greift dies aber nicht, da erstmal ein Anspruch gegeben sein muss, bspw. eine getätigte Zahlung, die man zurückfordern will.
   Vorliegend geht es ja erstmal darum zu klären, ob die Ansprüche von Genealogie berechtigt sind oder nicht.
   2) Was soll man tun, wenn man eine Zahlungsaufforderung von genealogie bekommt ?
   Dies wurde eigentlich schon recht umfassend und auch grösstenteils richtig von den beteiligten Usern hier und in anderen Foren erklärt.
   - Widerpruch erklären
   - Anfechtung erklären
   Entsprechende Musterschreiben wurden schon gepostet,daher wiederhole ich dies hier nicht.
   Des Weiteren genügt auch ein formloser 2Zeiler für eine/n wirksamen Widerruf/Anfechtung.
   Beispiel : " Hiermit widerrufe ich diesen Vertrag gemäß meines gesetzlichen Widerrufsrechts.
   Des Weiteren fechte ich den Vertrag wegen Irrtums an, da ich keinen entgeltlichen Vertrag mit Ihnen eingehen wollte."
   3) Widerspruch per Email ?
   Entgegen einigen Aussagen,dass ein Widerspruch schriftlich und unterschrieben eingereicht werden muss, reicht eine Email.
   In Deutschland gilt grundsätzlich die Formfreiheit beim Abschluss von Veträgen, d.h. die meisten können mündlich abgeschlossen werden,oder auch elektronisch.
   Grundsätzlich kann man sagen, so wie der Vertrag geschlossen wurde,kann er auch widerrufen oder gekündigt werden.
   Die Briefform, evtl per Einschreiben etc dient lediglich dem Beweisinteresse, daher wird empfohlen es nicht nur bei einer Email zu belassen.
   (Anmerk.: Dadurch das Geneologie auf die Widerrufsschreiben per Email reagiert,ob nun in individueller Form oder per Standard-Schreiben ist ersichtlich, dass Ihnen der Widerruf per Email zugegangen ist)
   4) Minderjährigkeit
   Alle unter 18 Jahren, können aufatmen.
   Verträge mit Minderjährigen sind grundsätzlich schwebend unwirksam (Ausnahme Taschengeldparagraph, hier nicht einschlägig). Lediglich eine Einwilligung seitens der gesetzlichen Vertreter (Eltern) vermag dies zu ändern.
   5) Nun zum eigentlichen Problem, ist das Zahlungsbegehren rechtens ?
   Meiner Meinung nach nein, aus folgenden Gesichtspunkten:
   a) In seinen Standard-Schreiben schliesst Geneologie ein Widerspruchsrecht aus, da sie mit Einverständnis des Nutzers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben(Datenbankrecherche).
   Allerdings setzt dies auch eine "Leistung" voraus.
   Wie ich versch. anderen Forenbeiträgen entnehmen konnte, ergaben selbst allgemeinste Suchanfragen keine Treffer)
   Insofern ist allein dieser Punkt schon mehr als zweifelhaft.
   b) Die Aufmachung der Webseite ist so gestaltet, dass die Preisangabe nicht ersichtlich ist.
   Sie befindet sich mehr oder weniger im "Kleingedruckten" am Ende der Seite, insbesondere ist es nötig, ein kleines Stück nach unten zu scrollen, um die Angabe überhaupt zu sehen.
   Damit verstößt sie einerseits gegen § 1 VI PAngV
   (Preistransparenz, gute Wahrnehmbarkeit) und andererseits auch gegen die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV.
   (Insofern erlischt auch das Widerrufsrecht durch Zeitablauf nicht, gemäß § 312 d II BGB)
   c) Auch die Blickfang-Kombination auf der Webseite mit einem Gewinnspiel verstößt wohl mindestens gegen die Guten Sitten (Verkehrsgewohnheiten), da der Eindruck erweckt wurde, dass man sich durch die Anmeldung an einem Gewinnspiel beteiligt und nicht einen entgeltlichen Vetrag eingeht.
   (Hier ist zu berücksichtigen,dass es einige seriöse,kostenlose Seiten gibt,die sich mit Ahnenforschung beschäftigen, von daher ist der Gedanke einen entgeltlichen Vertrag einzugehen, sehr fernliegend.)
   d) Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einen Vertrag wegen Irrtums anzufechten (s. § 119 I BGB wegen Irrtums über die Entgeltlichkeit oder auch wegen arglistiger Täuschung § 123 I BGB)
   Im vorliegenden Falle, dürfte meiner Meinung nach,beides vor Gericht durchgehen.
   Insbesondere,wenn man die ganze Aufmachung der Webseite betrachtet.
   6) Was soll man also nun tun ?
   a)Widerruf und Anfechtung erklären und den dann folgenden Mahnschreiben keine Beachtung schenken
   b) Auch irgendwelchen Schreiben von angeblichen Inkasso- und/oder Anwaltsbüros keine Beachtung schenken
   c) Erst dann aktiv werden, wenn ein gerichtlicher
   Mahnbescheid kommt. Diesem unbedingt innerhalb der 14-tägigen Frist widersprechen.
   (Annmerk.: Solche gerichtlichen Mahnbescheide kann jeder verschicken,sie werden von Seite des Gerichts nicht überprüft !!)
   Spätestens hier,wird Genealogie seine Klage zurückziehen,weil es ansonsten vor Gericht gehen würde.
   d)Nicht selbst vor einem Zivilgericht klagen, denn der Kläger trägt die Beweislast. Genealogie wird nicht klagen,weil sie dann beweisen müssten,dass Ihr Anspruch auf die 60 € rechtens ist.
   Wie oben dargelegt, dürfte Ihnen das sehr..sehr schwer fallen ;)
   e)Das einzige,was noch sinnvoll ist wäre einmal die Verbraucherzentrale informieren und evtl. Strafanzeige gegen Genealogie stellen, beispielsweise wegen versuchten Betrugs §263 StGB, Belästigung, Nötigung gemäß §240 StGB oder
   evtl. auch Wucher, gemäß §291 StGB.(Aufzählung möglicher strafrechtlicher Normen ist nicht abschliessend)
   Abschliessend kann ich nur sagen, dass ich mir nur sehr schwer vorstellen kann,dass irgendein Richter dieses Landes Genealogie einen Anspruch zuerkennen würde.
   Ich hoffe,ich konnte einigen die Unsicherheit und Angst diesbezüglich nehmen."

Vielen Dank an Rene Sommersberg. Ich hoffe er hat nichts dagegen, daß sein Beitrag hierher kopiert wurde.

Mfg K.atinka