Eigenkäthner im Kreis Heydekrug

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Ab ca. 1777 erhielten diejenigen, die sich als Eigenkäthner niederlassen wollten, 50 Thaler Unterstützung. Dafür wurden 200 000 Thaler zur Verfügung gestellt.Ziel war die Urbarmachung und Besiedelung der großen Brüche. [1] Ein Bruch ist Sumpfgelände mit Waldbestand, das durch Trockenlegung nutzbar gemacht werden kann. (Bruchwald siehe Wikipedia:Bruchwald)

  • Dieses Geld musste mit 3 Thaler jährlich verzinst werde. Deshalb wurde es kaum angenommen.
  • So siedelten die Eigenkäthner lieber auf königlichem Grund oder auf dem Besitz von Verwandten, auf kölmischen Höfen oder auf Kirchen- und Schulengrund. Dort musst wesentlich weniger Zins gezahlt werden (45 Groschen bis 1 Thaler 57 Groschen Grundzins oder auch 14 Tage Arbeiten statt des Grundzinses). Das waren dann oft kleinere Grundstücke.
  • 1792 waren im Amt Heydekrug 20, im Amt Ruß 167 solcher Eigenkäthner[3]
Ruß: 30
Schakuhnen: 25
Karkel: 14
Schillgallen: 12
Skirwieck: 12
  • Einige hatten Verschreibungen aus den Jahren 1762 bis 1788, die meisten lebten aber auf ihrem Grund ohne Verschreibungen.



Quellen

  1. SEMBRITZKI, Johannes u. BITTENS, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920, S. 151
  2. Beheim-Schwarzbach S.325 u. 327
  3. SEMBRITZKI, Johannes u. BITTENS, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920, S. 152