Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740/178

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Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740
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Hierüber hat die Familie Aussems, wovon der Clevische Kriegsrath Aussem mit interessiret, das Privilegium vom vorigem Kurfürsten erhalten, einen Postwagen von Mühlheim nach Francfort am Main durchs Bergsche anzulegen. Dessen Vortheil aber ist gering.

Durch welche schlechte Verfassung der Kaufmann im Bergschen viel leidet, die Kaufleute von Elberfeld necessitiret worden, selbsten eine reitende Post anzulegen, die Städte Wipperfürth. Lennep, Solingen, Mettman und Ratingen zu Conservirung ihrer aus- und nöthigen inländischen Correspondance Postboten zu halten, nach denen Ämtern aber alles durch Expressen bestellet werden muss. So stehet zu schliessen, dass der Ausfall dieser Postrevenue eigentlich nicht der Situation des Landes oder Mangel der Correspondance sonderen der Negligence deren, welche über das Finanz- und Polizeiwesen bestellet, beizumessen, und das Postwesen allhier gar gut zu des Landesherren und der Unterthauen Vortheil und bessere Commodität einzurichten wäre.

7. Capitel: Von denen Bergregalien.

Das Herzogthum bestehet aus ¾ ungefähr Berg und Thälern. Man findet fast überall Eisen, an vielen Ortern Blei und Kupfer und im Windeckschen etwas Silber.

Dem Landesherren competiret von allem der Zehnte, ausgenommen in der Herrschaft Bruck, wo der Graf von Leiningen den Zehnten hat. Die Berge haben sonsten :

  • schöne Steinkohlen,
  • gute Porzelainerde, welche nach Holland geführet wird,
  • Alaunberge,
  • blau, grau, grün und melirte Hartsteine,
  • Eisen, Blei, Kupfer und etwas Silber.

Es wird aber wenig in denen Bergen, ausgenommen in denen Kohlen- und Eisengruben, gearbeitet, weswegen des Landesherren Zehnten ihme auch nicht viel einträget, keiner auch sonderliche Lust, darinnen was zu risquiren, um, wann es gut einschläget, keine Verfolgung oder Handel zu haben, hat.

8. Capitel: Von der Polizei.

Die Polizei ist eben gar nicht die beste in diesem Herzogthum, massen sich so wenig die Collegia als Subalternen darum bekümmere, zum Theil selbsten nicht verstehen und noch weniger sich auf die Connaissance davon legen.

  1. Die Städte und Ämter stehen unter Magisträte und Beamten, werden aber niemalen von Commissariis aus denen Obercollegiis visitiret, wodurch jeder fast in seinem District thuet, was er will.