Eupen und Umgegend (1879)/211

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Johann von Walhorn erwarb 1479 die Güter seines verstorbenen Vaters Konrad und traf unter Zuziehung seiner Geschwister Wilhelm, Maria und Ursula (letztere beide Nonnen im adligen Stift zu Sinnich) mit dem Schöffen zu Aachen, Johann Bertolf ein Abkommen, nach welchem sie ihren Theil an den Busch der Eyneburg der Gattin des Johann, verwittwet gewesenen von der Haiden, überließen, für einen Erbpacht von 7½ Müdden und 1 Sümber Hafer.

       Dagegen erbt 1483 Johann Schuyl von seinem Vater Arnold dessen Lehngüter; auch kommt die Familie Schuyl bereits früher in den Lehnbüchern vor, obgleich nicht zu ermitteln, ob sie und in welcher Beziehung zu den Gütern der Junker von Walhorn gestanden haben. 1494 erwirbt Johann auch noch die Güter seines Oheims Peter nach dessen Tode.

       1513 wird die Tochter eines Arret Schuyl, Frau des Leonard von Cronenberg genannt, als Lehenträgerin der Güter ihres Vaters.

       Johann von der Arck, Bürgermeister der Stadt Düren, erwarb 1570 die Güter als Kurator der Tochter des Egidius Mommer mit Gertrud von der Arck.

       1576 erscheint ein Hermann Schuyl, Sohn des Winand und seiner Frau Maria, geb. von Hoen-Cartils, als mit den Gütern belehnt. Ein Bruder desselben kaufte 1584 von Diederich von dem Rotschen das Gut „Portz“ vor dem Kirchhofe zu Walhorn.

       Der Rentmeister und Rath Arnold Schuyl ging im Jahre 1598 einen Gütertausch mit dem Junker Johann von Binsfeld, vertreten durch seinen Schwager den Grafen Friedrich von Schaefberg, ein, nach welchem Ersterer den Binsfelder-Hof zu Rabottrath gegen seine Besitzungen in Walhom erhielt. Der Junker von Binsfeld verkaufte bald darauf seine Besitzungen in Walhorn wieder an Herrmann Schuyl, Drost zu Baelen und Forstmeister des Herzogthums Limburg.

       Im Jahre 1617 wurde ein Herr de Buire, Drost der Bank Baelen, und wahrscheinlich Gemahl der Magdalena, Tochter des Rentmeisters Arnold Schuyl, mit den Gütern belehnt. 1622 ließ sich nach dem Tode desselben der Forstmeister von Limburg, Heinrich de Buir als Anwalt des Arnold Schuyl mit den hinterlassenen Gütern