Freigärtner

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Diese Bezeichnung findet sich hauptsächlich im ehemaligen Schlesien. Bei den Freigärtnern handelt es sich um Angehörige der dörflichen Mittelschicht.

Die Gärtner sind eine soziale Schicht, die sich historisch gesehen später in den Dörfern ansiedelte, erst seit dem Ende der Kolonisationsepoche, also in der Zeit nach dem 13. Jh., als die großen Feldfluren bereits verteilt waren.

Die [...] Freigärtner [...] waren solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegenüber der Grundherrschaft weniger in Diensten bestanden, sondern hauptsächlich in Geldzins und Naturalabgaben (sie konnten aber auch davon befreit sein).

Die Gärtner hatten außer Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland; sie besaßen verschiedenes Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst für die Herrschaft bestand hauptsächlich in Handdiensten. Wegen der geringeren Ertragfähigkeit ihrer Stelle übten sie gewöhnlich nebenbei ein Handwerk aus; wenn sie keines beherrschten, verdingten sie sich nebenbei als Tagelöhner. Es gab aber auch Gärtner, insbesondere Freigärtner, die so viel Land hinzugepachtet hatten, daß sie sich und ihre Familie allein vom Ackerbau und von der Viehzucht ernähren konnten.


Quelle Namslau-Schlesien.de