Gärtenverzeichnis
Gärtenverzeichnis: Nachdem die überwiegend im Mittelalter gegründeten der Städte mit Mauern umgeben waren, wurde der Raum innerhalb der Mauern sehr schnell so eng, dass für die zur Selbstversorgung notwendigen Gartenanlagen kein Platz mehr vorhanden war. Hauptgrundbesitzer im direkten Umfeld der Stadt war die Kirche und die Stadt selber. Beide verpachteten unabhängig voneinander ihren in Form von Gartenstücken parzellierten und nach Reihen und Stücken aufgelisteten Grund und Boden in Erbpacht oder Pacht an interessierte Stadtbürger. Die Pacht oder das Erbpachtquant mußte jeweils zu Martini – das war das Ende des Rechnungsjahres – abgeführt werden. Die gezahlten Beträge wurden mit Namen und Zahlungsgrund in die jeweiligen Rechnungsbücher der Grundeigentümer eingetragen. Alle Erb- oder Pachtwechsel wurden zeitnah in den Gärtenverzeichnissen der Grundeigentümer niedergeschrieben.
Beurteilung: Eine interessante Quelle, welche über Jahrhunderte hinweg auch genealogisch interessante Veränderungen bei betroffenen Familien erkennen läßt.