Regierungsbezirk Wiesbaden
Wiesbaden ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Wiesbaden (Begriffsklärung). |
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Hessen > Regierungsbezirk Wiesbaden
Einleitung
Der Regierungsbezirk Wiesbaden gehörte zum Bundesland Hessen und wurde 1968 aufgelöst.
Politische Einteilung
1968 umfasste der Regierungsbezirk Wiesbaden die kreisfreien Städte:
und die Landkreise:
- Landkreis Biedenkopf
- Dillkreis (Kreisstadt: Dillenburg)
- Landkreis Gelnhausen
- Landkreis Hanau
- Landkreis Limburg
- Main-Taunus-Kreis (Kreissstadt: Höchst)
- Oberlahnkreis (Kreissstadt: Weilburg)
- Obertaunuskreis (Kreissstadt: Bad Homburg vor der Höhe)
- Rheingaukreis (Kreissstadt: Rüdesheim am Rhein)
- Landkreis Schlüchtern
- Untertaunuskreis (Kreissstadt: Bad Schwalbach)
- Landkreis Usingen
- Landkreis Wetzlar.
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
Gründung 1867
1866 hatte Preußen das Herzogtum Nassau, Kurhessen und die freie Stadt Frankfurt annektiert. 1867 wurde aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau, der ehemaligen freien Stadt Frankfurt und einigen zuvor hessen-darmstädtischen Gebieten der preußische Regierungsbezirk Wiesbaden gebildet.
Aus der preußischen Wochenzeitung Provinzial-Correspondenz:
Der Regierungsbezirk Wiesbaden wird umfassen:
1) das ehemalige Herzogthum Nassau,
2) die ehemalige freie Stadt Frankfurt und die nachstehend bezeichneten bisher hessendarmstädtischen Gebietstheile:
3) das ehemals landgräflich hessenhomburgische Amt Homburg,
4) den Kreis Biedenkopf,
5) den nordwestlichen Theil des Kreises Gießen,
6) den Ortsbezirk Rödelheim,
7) den bisher hessischen Theil des Ortsbezirks Nieder-Ursel.
(aus: No. 9. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 27. Februar 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)
Der Regierungsbezirk Cassel umfaßt etwa 185 Quadratmeilen mit 775,563 Einwohnern, der Regierungsbezirk Wiesbaden 100 Q.-Meilen mit 611,291 Einwohnern.
(aus: No. 10. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 6. März 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)
Im ehemaligen Herzogthum Nassau, welches den Hauptbestandtheil des neuen Regierungsbezirks Wiesbaden bildet, sind bisher Verwaltungsbezirke, welche unseren altländischen Kreisen entsprechen, nicht vorhanden; das Herzogthum ist vielmehr in 28 Amtsbezirke getheilt, an deren Spitze je ein Amtmann steht.
Bei der jetzt vorgenommenen Kreiseintheilung ist davon ausgegangen worden, daß die neuen Kreise nur durch Zusammenlegung ganzer Amts-Bezirke herzustellen seien, da eine Zerreißung solcher Bezirke, etwa zum Zwecke der besseren Abrundung der Kreise, nach dem übereinstimmenden Urtheile aus dem Lande mannigfache Schwierigkeiten hervorrufen und manche Interessen verletzen würde, nachdem die Amts-Bezirke seit sehr langer Zeit der Mittelpunkt der gesammten Verwaltung gewesen sind. Außerdem ist bei der ganzen Verwaltungseinrichtung in Nassau auch die Beibehaltung der Amtmänner als Zwischenbehörde unter den Landräthen eine Nothwendigkeit, und war es auch deshalb das Einfachste, die ganzen Aemter mit unveränderten Grenzen zu Kreisen zu vereinigen. Die Kreise konnten dabei größer angelegt werden, als in Kurhessen, weil die Amtmänner die Landräthe in der Kreisverwaltung wesentlich unterstützen werden. Das frühere Herzogthum Nassau zerfällt danach unter Zulegung von Homburg in 10 Kreise, zu denen die Stadt Frankfurt als 11ter und Biedenkopf als 12ter hinzutritt.
Der Regierungsbezirk Wiesbaden wird demnach folgende zwölf Kreise enthalten:
1) Dillkreis, gebildet aus den Aemtern Dillenburg und Herborn; Kreisstadt Dillenburg (9 Quadratmeilen mit 34,695 Einwohnern).
2) Ober-Westerwaldkreis, aus den Aemtern Hachenburg, Marienberg, Rennerod; Kreisstadt Marienberg (8 Quadratmeilen mit 37,392 Einwohnern).
3) Unter-Westerwaldkreis, aus den Aemtern Selters, Montabaur, Walmerod; Kreisstadt Montabaur (10 Quadratmeilen mit 53,732 Einwohnern).
4) Ober-Lahnkreis, aus den Aemtern Weilburg, Hadamar, Runkel; Kreisstadt Weilburg (9½ Quadratmeilen mit 57,511 Einwohnern).
5) Unter-Lahnkreis, aus den Aemtern Limburg, Diez, Nassau und Nastätten; Kreisstadt Diez (11 Quadratmeilen mit 63,891 Einwohnern).
6) Rheingaukreis, aus dem Aemtern Braubach, St. Goarshausen, Rüdesheim, Eltville; Kreisstadt Rüdesheim (9 Quadratmeilen mit 54,350 Einwohnern).
7) Stadtkreis Wiesbaden (mit 26,177 Einwohnern).
8) Landkreis Wiesbaden (Mainkreis), gebildet aus den Aemtern Wiesbaden, Hochheim, Höchst und dem ehemals Großherzoglich hessischen Ortsbezirke Rödelheim; Kreisstadt Wiesbaden (7 Quadratmeilen mit 55,828 Einwohnern).
9) Unter-Taunus-Kreis, aus den Aemtern Langen-Schwalbach, Wehen und Idstein; Kreisstadt Langen-Schwalbach (11 Quadratmeilen mit 42,787 Einwohnern).
10) Ober-Taunuskreis, aus den Aemtern Usingen, Königstein und dem vormals landgräflich hessischen Amte Homburg; Kreisstadt Homburg (10 Quadratmeilen mit 54,192 Einwohnern).
11) Stadtkreis Frankfurt a. M., besteht aus dem bisherigen Stadt- und Landgebiet, unter Zulegung der Gemeine Nieder-Ursel (1½ Quadratmeilen mit 90,312 Einwohnern).
12) Hinterland-Kreis, aus dem Kreise Biedenkopf und dem nordwestlichen Theile des Kreises Gießen; Kreisstadt Biedenkopf (12 Quadratmeilen mit 38,687 Einwohnern).
(Später wird voraussichtlich hinzukommen als dreizehnter Kreis der Kreis Wetzlar (bisher zum Regierungsbezirk Coblenz gehörend) mit 9,63 Quadratmeilen und 44,401 Einwohnern, zu welchem die Gemeinden des Kreises Gießen geschlagen werden dürften).
(aus: No. 10. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 6. März 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)
1932
Am 1. Oktober 1932 erhielt der Regierungsbezirk Wiesbaden:
1944
Am 1. April 1944 erhielt der Regierungsbezirk Wiesbaden den Stadtkreis Hanau und die Landkreise:
Auflösung 1968
Durch das Gesetz über die Grenzen der Regierungsbezirke und den Dienstsitz der Regierungspräsidenten[1] vom 29.04.1968 wird das Land Hessen in die Regierungsbezirke Darmstadt und Kassel eingeteilt. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wird aufgelöst und das Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet, der nun den größten Teil des Bundeslandes Hessen bedeckt.
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Verschiedenes
nach dem Ort: Regierungsbezirk Wiesbaden
Anmerkungen
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I, Nr 10/1968, S. 119
Weblinks
Offizielle Webseiten
Genealogische Webseiten
Weitere Webseiten
- Artikel Regierungsbezirk Wiesbaden. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
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