Gemeinheitsmann
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Gemeinheitsmann
Amtssprache
- Gemeinheitsmann oder Achtermann, auch Gemeinheitsmänner oder Gemeinsmänner; Gemeinheitsleute oder Gemeinsleute, Achtermänner
- 1.Bedeutung
- Gewählter Vertreter einer Gemeinheit [1]
- Gildenbildung möglich
- Einbeck: die übrigen angesehenen und begüterten Familien werden sich damals zu der Gilde der Gemeinheitsmänner zusammengeschlossen haben (Schöffenfamilien)
- Beispiel einer Wahl zum Stadtrat
- Beispiel der Auswahl von Gemeinheitsmännern in Borken (Westfalen)
- Die Ratswahl fand stets am Freitag nach Epiphanie (= 06. Januar) statt und war für alle Bürger ein Festtag.
- Am Wahltag selbst fanden sich die Bürger beim Läuten der Uhrglocke um 8 Uhr auf dem Marktplatz ein, und zwar getrennt nach den 4 Kluchten (Nachbarschaftsquartiere).
- Im ersten Wahlgang wurden aus jeder Klucht 12 achtbare Bürger direkt gewählt, welche aus dem Kurpfennigbeutel, in dem unter 12 Pfenningen 4 goldene waren, je einen Pfennig ziehen mussten. Die Zieher der 4 "goldenen" Pfennige waren die gekürten oder erkorenen Wahlmänner der 4 Kluchten.
- Diese 16 Wahlmänner wurden vom Stadtrichter vereidigt und wählten direkt 8 im Stadtwesen erfahrene "Gemeinsmänner" , auch "Achtermänner" genannt.
- Die Achtermänner oder Gemeinsleute wurden nach der Vereidigung durch den Richter im Rathaus eingeschlossen und wählten die 12 Ratsschöffen oder Zwölflinge der Stadt.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)