Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/017

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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Sohn wieder frei gaben. Herzog Wilhelm vergütete ihr diesen Schaden im J. 1500,. indem er ihr die Dörfer, die dem Hause zur Heyden für 1029 Gulden verpfändet waren, mit all ihrem Zubehör und Gerechtigkeiten als ein erbliches Lehen überwies, dergestalt, dass dieselben fortan als ein Appertinenz des Schlosses zur Heyden betrachtet und mit demselben zugleich zu Lehen empfangen werden sollten. — Werner von Schoenrode heir. im J. 1502 Adelheid älteste Tochter des Ritters Heinrich Hoen vom Pesch Herrn zu Tüschenbroich und der Metza von Melich. In dem Ehevertrage zeugen auf Werners Seiten: Winand Maschereil sein Schwager, Engelbrecht Hurth von Schoeneck Herr zu Beffort und Esch, Erbmarschall, sein Oem, und Adrian von Nesselrode Drost zu Schoenforst sein Neve. Auf Seiten des Ritters Heinrich Hoen: Goedert vom Pesch sein Sohn, Johann von Harff zu Hoengen, Johann von Harff zu Lorsbeck, und Goedert von Harff zu Güsteu seine Verwandten und Freunde. — In selbigem J. 1502 hielt Maria von Merode mit ihrem Sohne und Schwiegersohne Theilung. Jenem übergiebt sie das Haus Paffendorf, den Hof zu Wylre (Gereonsweiler) im Amte von Aldenhoven, und ein Viertel des Weingartens zu Rheidt [1] im Lande von Löwenburg; auch gestattet sie ihm zur Zeit der Eicheln zehn Schweine auf dem Busch zur Heyden zu halten. Ihrem Schwiegersohne überweist sie die Erbpachten des Hofs Caminade zu Gleen im Lande von Valckenburg, und den Hof Geucht in der Herrlichkeit von der Heyden. Ihr eigenes Theil ist die Herrschaft zur Heyden mit ihren Renten, die sie sich zu ihrer Leibzucht vorbehält, und solle ihr Sohn Werner nur die Belehnung empfangen. — Nach Tod der Mutter, im J. 1516, schlossen die beiden Schwäger einen neuen Vertrag, worin dem Herrn zu Herwinandsrode der Hof zu Gereonsweiler, die Erbpachten zu Gleen und das Haus Paffendorf [2] zugetheilt worden.


  1. Der Weingarten nebst einem dortigen Hofe ist ein altes Schoenroder Gut.
  2. Anfänglich lautete es also: »Onch iss mit verkalt dat dat huiss zu Paffendorp mit sinen wieren grauen ind zimmern vssgescheiden dat winhuiss sullen Wynant Maschereil ind her Wilm van den Bongart Ritter zu voerenz vsshauen«. Dies ward späterhin abgeändert,daa Winand Maschereill das Haus Paffendorf mit all seinem Zubehör, auch mit der Weinzapfsgerechtigkeit, haben solle.