Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/026

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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andern Reichsfürsten jene vier hohe Diener erhalten habe, die unter dem Namen »erfamptlude« bekannt sind. Allein die Grafen von Jülich haben gewiss schon lange vorher an ihrem Hofe solche fürstliche Diener gehabt. Aus dem Diplom, worin Graf Wilhelm im J. 1331 den Ritter Gerart zu seinem Erbkämmerer ernennt, geht klar und deutlich hervor, dass derselbe dies Amt schon seit längerer Zeit bei ihm bekleidete; überdies enthält es eine Andeutung, dass die drei andern Erbämter gleichfalls von älterem Datum sind: wie denn ja auch der erste Erbschenk Heinrich ein Sohn des Mundschenks Heinrich von Froitzheim genannt wird .[1] Daher ist das Kaiserliche Diplom v. J. 1336 in Beziehung auf die vier Würden und ihre Träger vielmehr nur als eine Bestätigung zu betrachten. — Hier ist nun zu bemerken, dass weder Gerart, noch seine nächsten Nachkommen sich selbst Erbkämmerer geschrieben haben; der Gatte der Nella von Bergerhausen ist der erste, der sich diesen Titel selbst beilegt. So würden wir denn über Gerarts nächsten Nachfolger im Amte ganz im Unklaren sein, wenn sich nicht jene für unsere Geschichte so wichtige Urkunde erhalten hätte, worin Herzog Wilhelm im J. 1361 das dem Reynart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst vormals verschriebene Land Caster wieder zurücknimmt, und ihm dagegen Monjoye und Cornelymünster verpfändet. Unter den Zeugen bei dieser Handlung kommen auch die damaligen vier Erbamtleute vor. Als Erbkämmerer findet sich dort der Ritter Reynart von dem Bongart.[2]Derselbe ist Gerarts Sohn aus dessen Ehe mit Sybilia. Die Nachrichten über ihn sind dürftig. Vom Ritter Werner von Breidenbent kaufte er im J. 1361 Haus und Hof gelegen in Kockerel zu Aachen, genannt das Haus zum Pütz, »dat wilne was Heinrichs van dem Putz«.[3]Zuletzt finde ich ihn erwähnt im J. 1373, wo er einen Erbzins von zwei Mark aix


  1. Lacomblet Bd. III. p. 249.
  2. Lacomblet Bd. III. p. 521 sqq.
  3. Dies Haus kam in der Folge an den Ritter Gilys von dem Wyer, dessen beide Töchter Lette und Fya dasselbe gemeinschaftlich erbten. Guden. Cod. Diplom. II. p. 1148. 1225.