Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/081

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[080]
Nächste Seite>>>
[082]
Genealogie Bongart.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



und Erbin Catharina[1] übertrug die Donation auf ihren Schwager Godhard von Bocholtz. Dieser fand aber Widerspruch von Seiten verschiedener Prätendenten, die sich nach Absterben der Maria einstellten. Es sind dies namentlich Wilhelm von dem Bongart Ritter, Thonis und Godhard von Lülsdorf für sich und ihre Brüder, und Elisabeth von Velbrüggen Wittwe von Eyll. Am 15. October 1548 kam unter Vermittelung der Herzoglichen Räthe ein Vergleich zu Stande, worin die drei Erbgenahmen dem Godhard von Bocholtz zu allem Abstand 8000 Goldgulden bewilligen, doch dass er in Abschlag dieser Summe den Hof zu Garzweiler erblich behalten solle, und was nach beschehener Taxirung des Hofs an den 8000 Gulden gebreche, solches solle ihm in Baarschaft verreicht werden. Dagegen solle Godhard von Bocholtz auf alle Forderung, so er an den Gütern zum Pesch zu haben vermeine, erblich und ewiglich verzichten, und dieselben ohne alle Beschwerung an die Wittwe des Franz von Schoenrode und dessen Schwester Anna von Schoenrode Klosterjungfrau zu lebenslänglicher Nutzniessung abtreten.

Als Catharina von Reifferscheid von diesem Vertrage Nachricht erhielt, nahm sie ihre Cession zurück. Ihr Gatte Franz Berner legte dann am 17. Februar 1549 auf die Pescher Güter Arrest; er wurde auch den 3. April vom Gericht zu Holzweiler in dieselben immittirt[2]. Weil aber der Herzog den Vergleich aufrecht erhalten wissen wollte, so konnte er zu keiner Execution gelangen, und wiewohl er sich hierauf beim Kaiserlichen Kammergericht ein Mandatum de exequendo erwirkte, so realisirte sich die Immission doch erst nach Absterben der Nutzniesserin Anna von Schoenrode,


  1. Maria hatte neben einem Bruder Johann von Reifferscheid noch zwei Schwestern: Sophia Abtissin im Stift zu Neuss, und obige Catharina, die mit einem Braunschweigischen Edelmanne Franz Berner zu Guttenrode verheirathet war, mit dem sie zwei Söhne hatte, die kinderlos gestorben (einer als Domherr zu Augsburg, Saltzburg und Eichstedt), und eine Tochter Johanna Berner. Diese wurde die Gattin des Wolff Wilhelm von Mechselrain (Maxelrein) Freiherrn zu Waldeck: aus welcher Ehe zwei Söhne stammen, Wolff Veith und Ferdinand von Maxelrein.
  2. GenWiki-Red.: gerichtlich einweisen, einsetzen; siehe Eintrag Immission. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 833. Digitalisat auf Zeno.org (07.03.2011)