Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/034

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Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett
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ungemein herzliches. Welch ein erhabenes Bild, wenn beide hoch zu Roß die Dörfer ihrer Herrschaft besuchten. Ein Oberjäger diente zu ihrem Schutze. Wind- und Vogelhunde umkreisten sie. Ein Falke, welcher die edlen Vögel, besonders den heute noch so häufigen Fasan und die Wildente ausspähen sollte, schwebte über ihnen in den Lüften. Aber nicht nur prächtige Hirsche, sondern auch Wildschweine und Wölfe wurden angetroffen. Noch im vorigen Jahrhundert wurde für einen Wolf ein Gulden Schußgeld bezahlt. Wenn sie dann in dem unteren oder oberen Freistett einkehrten, so mußte nach dem Korker Waldbrief gegeben werden: „Dem Roß ein Sester Haber, dem Hengst ein halber Sester und dem Pferd ein Vierling, dem Windhund ein Brot, dem Vogelhund ein halb Brot, und dem Habicht ein Huhn und dem Herrn zweierlei Weines vom besten.“

Nachdem in den Jahren 1390 und 1405 die beiden anderen lichtenbergischen Stämme ausgestorben waren, fiel das gesamte Erbe der Linie Lichtenau zu. Ludwig IV. und Anna von Baden verbrachten nun die Winterzeit regelmäßig auf ihrer Burg in Buchsweiler, während sie im Sommer zu Lichtenau residierten. Bei ihren Reisen von einer Burg zur anderen benützten sie die Ueberfahrt zwischen Kutzenhausen und Crawalsbaum, weshalb letzterer Ort sowohl urkundlich als auch im Volksmunde die Fahr genannt wurd. Weitere Überfahrten waren zwischen Offendorf und Freistett, wie Thiersheim und der Wanzenau. Kehl mit seiner hölzernen Brücke gehörte zu Straßburg. Anläßlich dieser Ueberfahrten entspann sich im Jahre 1416 eine gefährliche Irrung mit der Abtei Schwarzach. Die lichtenbergischen Zollbeamten belegten die Angehörigen dieses Gotteshauses, dessen Vieh und Früchte mit höheren Zöllen, als bis jetzt üblich. Der Abt und das Konvent beschwerten sich über diese unerhörte Neuerung bei dem Konzil zu Konstanz, das durch die Verurteilung des Huß so berüchtigt geworden ist. Die Väter des Konzils mahnten Ludwig, die alten Zollansätze zu belassen. Als er