Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/069
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ein Wappen mit vier Feldern und vier Löwen, sowie die Umschrift: IacoP G. ZU BITSCH.
Aus dieser Urkunde geht hervor, daß Erbgraf Philipp mit seinem Schwiegervater ein gemeines, d. h. gemeinsames Amt zu Bischofsheim errichtet hatte, während zwei gesonderte Ämter für Hanau und Bitsch nach wie vor zu Lichtenau waren. Ferner ersehen wir daraus, daß Oberfreistett und Niederfreistett, noch vor Kurzem zwei getrennte Gemeinden, nunmehr endgiltig eine einzige Gemeinde mit dem Namen „Freystett“ (das ist die älteste Schreibweise) geworden sind. Was hat es nun aber für eine Bewandtnis mit dem Brunnenwört? Dieser, heute jenseits der Schiffbrücke links von dem nach Offendorf sich abzweigenden Wege gelegen, war einst von den Frankenkönigen dem Kloster Schwarzach zu Lehen gegeben, dann aber nach Einführung der Reformation von Graf Philipp dem IV. wie alle Klostergüter eingezogen worden. Das damals noch vom Rheine umrahmte Wört- oder Wiesenland überließen die Grafen gegen Bezahlung von 12 Pfund Heller (das Pfund zu zwei Gulden) unserer Gemeinde als Erblehen und stellten Urkunde hierüber aus.
Nachdem schon mehrmals von dem Lehens- oder Feudalwesen die Rede war, ist es nötig, hierüber noch einige Aufklärung zu geben. Das Lehenswesen ist der Hauptsache nach eine mittelalterliche Besteuerungsart. Der Kaiser belehnte die Fürsten und Herren, die Bischöfe und Klöster. Diese belehnten sowohl sich gegenseitig untereinander als auch ihre Unterthanen. Alle verlangten dafür verbriefte Abgaben oder Dienste. Das Feudalwesen war durch die Frankenkönige in Schwung gebracht worden. Nach Eroberung eines Landes, also auch unserer Heimat, erhielt ein jedes verdiente Glied des fränkischen Heerbannes von dem eroberten Grund und Boden einen Beuteanteil. Dieser wurde öfters als freies Eigentum (Alot) abgegeben (die Belohnten wurden alsdann Grafen und Herren); meist aber nur als lebenslängliches Darlehen (feudum) mit der Verpflichtung, stets dem Heer