Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/071
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die Nachfolge in der Regierung geschlossen. Münzenberg und Lichtenberg sollten sich also gesetzten Falles einander erben. Kaiser Rudolf der II. bestätigte die Übereinkunft der beiden Grafen öffentlich. Aber gleichwohl hatte er heimlich ohne Vorwissen dieser Herren dem Erzstift Mainz Burg und Stadt Babenhausen zugesagt, und später, 1625, in nicht minder heimtückischer Weise, verlieh auch Ferdinand der II. dem Kurfürstentum Sachsen die Anwartschaft auf die Hanau-Lichtenbergischen Reichslehen. Dies geschah, wie wir später sehen werden, freilich nur, um diesen protestantischen Fürsten durch irdisches Gut zum Verrat an der Sache des Evangeliums zu bewegen.
So sind die irdischen Lehensherren gar oft ungerecht gewesen. Gerecht aber richtet allezeit unser oberster Lehensherr. Geld und Gut, Verstand und Kenntnisse sind nichts anderes als Lehen, welche er darleiht, und über deren Verwaltung wir Rechenschaft ablegen müssen. (Matth. 25, 14–30).
XIV. Gründung der Pfarrei Freistett.
Nach dem Ableben des letzten Grafen von Bitsch, welcher reformationsfeindlich gesinnt war, führte Philipp IV. an all den Orten, die bis jetzt gewaltsam der Reformation ferngehalten worden waren, die evangelische Kirchenordnung und Lehre ein. So auch 1572 und 1573 in den Freistett gegenübergelegenen Gemeinden Offendorf und Gries, die von da an lange Zeit evangelische Prediger hatten. Im Jahre 1573 schritt er mit seinem Sohne, den er zum Mitregenten annahm, zur Veröffentlichung einer eigenen Kirchenordnung für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. (Vergl. Seite 63). Diese führte er auch zu Hanau-Münzenberg ein, wo er seit 1561