Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/126

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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weshalb auch viele Auswärtige ihre Kinder nach Gierath schickten. Dafür erhielt er eine besondere Remuneration.

Der Schulunterricht war in den ältesten Zeiten in den Händen des Küsters. In den Visitations=Protokollen der Kirchen und Schulen im Herzogthum Jülich von den Jahren 1559 und 1560 heißt es: "In Gierath ertheilt der Küster Unterricht, ohne daß dort ein eigenes Schulhaus bestände. Bei Anwesenheit der Visitatoren sprach die Gemeinde und Kirche die Absicht aus, an die Kirche einen "kleinen Anhang" zu einer Schule auf Kosten der Kirche zu erbauen, womit jene sich einverstanden erklärten".[1]

Unter der französichen Herrschaft entging das Beneficium glücklich der Aufhebung und verfiel nach den damaligen Gesetzen der Kirchenfabrik als volles Eigenthum. Der Vicar erhielt für die Erfüllung der Stiftungslasten 500 Francs, der Ueberschuß floß in die Kirchenkasse.

Der letzte Beneficiat Gottfried Clammer genoß als erster Elementarlehrer ein Normalgehalt von 25 Thalern.

Nach dessen Tode wurden weltliche Lehrer angestellt. Als nach Gillessens Abgang 1841 die Vicariestelle unbesetzt blieb, verlangte der Gemeinderath von Bedburdyck vom Kirchenvorstande als Lehrergehalt zuerst 36, dann 66 Thaler, was der damalige Generalvicar Iven als billig anerkannte. Jeoch beruhigte der Kirchenvorstand sich damit nicht. Auf dessen weitern, vollständigeren Bericht verbot das Generalvicariat unterm 27. December 1864 jede weitere Zahlung dieserhalb an die Gemeinde, nachdem dasselbe bereits am 2. September desselben Jahres den Kirchenvorstand ermächtigt hatte, das Vicarie=Einkommen zur Tilgung der Kirchenbauschuld zu verwenden. Nun entbrannte der Streit mit der Gemeinde heftiger, wie zuvor. Sie suchte die Genehmigung zum Processe nach. Da wandte sich die Regierung von Düsseldorf an den Erzbischof von Köln, welcher den Kirchenvorstand veranlaßte, jene 66 Thaler für den Lehrer vor der Hand fortzuzahlen.

Beim Baue der zweiten Schule ergab sich für die Kirche eine günstige Gelegenheit, mit der Gemeinde ein vortheilhaftes Abkommen zu treffen. Durch notariellen Act vom 23. Juni 1868 verglich man sich dahin, daß die Kirche das Vicariehaus nebst Erbe an die Gemeinde abtreten, dagegen diese dir Kirche als alleinige Eigenthümerin der sonst noch zu Vicarie gehörigen Ländereien anerkennen sollte. Ferner verzichtete die Gemeinde auf alle weitern Ansprüche gegen die Vicarie, auch auf Zahlung des Zuschussen jener 66 Thaler für die drei letzt verflossenen Jahre und übertrug der Kirche den von Conrad erworbenen, neben dem


  1. Nettesheim, Geschichte der Schulen im alten Herzogthum Geldern und in den benachbarten Landestheilen, 435.