Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/238

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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nach Eingang der landesherrlichen Genehmigung der Pfarrerrichtung d. d. 12. September d. J., und in Anbetracht der Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit eines besondern Pfarrsystems für die Gemeinde kraft Unseres Oberhirtenamtes und auf Grund der allgemeinen, Uns zustehenden canonischen Befugnisse, sowie der durch die heilige Kirchenversammlung von Tirent (Sess. XXI. cap. 4. de reform.) Uns ertheilten Vollmacht beschlossen und beschließen andurch:

Die Kapelle und die Gemeinde Jackerath mit den Hubbelrather Höfen und den Feldfluren A. B. C. und den Grundstücken Nro. IV. 6, 53, 101, 100, 277, 396, 263, 316, und IV. 89 der Flur D. sind aus ihrem Pfarrverbande mit Mündt gelöst; Wir erheben zugleich gedachte Kapelle zu einer Succursalpfarrkirche mit allen Rechten und Pflichten, welche einer solchen nach der bestehenden Verfassung Unserer Erzdiöcese zukommen und obliegen, und weisen ihr als Pfarrsprengel den oben bezeichneten abgelösten Theil der Pfarre Mündt zu;

Wir verleiben den neuen Pfarrsprengel dem Dekanate Grevenbroich ein;

Wir bestimmen die seitherige Rectoratswohnung nebst Appartinentien als Amtwohnung für den anzustellenden Pfarrer, sowie als dessen jährliche congrua die Erträge der für die Besoldung des frühern Rectors bestimmten, wie auch der für den Unterhalt des Pfarrers gesammelten oder gestifteten Fonds; und verordnen, daß das der vormaligen Kapelle eigenthümliche Vermögen nebst den darüber sprechenden Literalien dem Vorstande der neuen Pfarrkirche zur Verwaltung übergeben werde. Die Angehörigen der neuen Pfarrgemeinde Jackerath ermahnen wir nun in oberhirtlicher Liebe, die geistigen Vortheile, welche wir durch die Wohlthat der vorstehend vollzogenen Pfarrerhebung ihnen zugewendet haben, auch zu ihrem Seelenheile sich recht zu Nutze zu machen, das neue Band, welches sie nun umschließt, immer fester zu knüpfen in treuer Anhänglichkeit an unsere h. Kirche und an den von Uns gesetzten Hirten, und ertheilen Wir ihnen zu dem Ende als Zeichen Unseres besondern Wohlwollens den oberhirtlichen Segen. Gelobt sei Jesus Christus!

Gegeben zu Köln unter Unserer Unterschrift und Beidrückung Unseres Insiegels am Feste des h. Bischofs Cunibert, den zwölften November achtzehnhundert acht und fünfzig.

L. S. † Johannes Card. v. Beissel

Gleichzeitig mit der Pfarrerhebung wurde der bisherigen Rector des Progymnasiums und der Antoniuskirche zu Erkelenz Pascal Joseph Froelich zum ersten Pfarrer von Jackerath ernannt. Am 24. November 1858 vollzog der Landdechant des Dekanates Grevenbroich, Pfarrer