Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/297

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[296]
Nächste Seite>>>
[298]
Erzdioecese Koeln 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


8. Vielberührte einwöhner mit keinen frohndiensten beladen werden, sondern sollen allein gehalten seyn, die straßen, wälle, graben des Fleckens zu unterhalten ....

9. Demnächst soll ihnen ein Ziegelofen, der allbereits gebrannt ist, zum feilen Kauff gegeben werden.

10. Da auch etliche sich wollen gefallen lassen, selbsten ... einen ofen zu setzen und Ziegelstein brennen zu lassen, soll ihnen solches verstattet werden.

11. Und obwohlen das Erzstifft ein Weinhauß zu Hülchrath gehabt und des Banweins auf der accisen durch das Amt Hülchrath in possessione ist, so wollen jedoch Churf. Dchlacht den weinzapff auff das weinhauß allen nit zwingen, sondern denselben gegen gebührliche accisen jedem frey lassen.

12. Es wolle auch Churf. Dchlcht ein brauhauß mit seinem zubehör in den Flecken setzen, welches den Gemeinden in und außerhalb dem Flecken zum brawen um ein Gebührliches dienen soll.

13. Ueber das wolle die Churf. Dchlcht verbieten lassen, daß kein außländisch bier im Ambt solle verzapfft werden, sondern wolle Ihre Churf. Dchlcht die Versicherung thuen, daß im Flecken immer so gut bier alß bei den außwendigen soll gebrawet werden.

14. Da sich auch Fährleuth daselbsten niederschlagen und bawen werden, soll denselben an des Ertzstiffts Zollstätten für Anderen ein Vortheil verstattet werden.

15. Dieweil dann die ordinari Landstraß von Cöllen auf Rurmünd, Venlo durch Hülchrath pflegt zu gehen und solche straß wegen des Kriegswesen und abgeworffenen Brücken über die Arff ist unterlossen worden, nunmehr aber eine newe Brück gebawet, wollen Ihre Fstl. Dchlcht Denen, so diesen Weg nunmehr gebrauchen, Ringerung an dem Weg= und Brückengeld widerfahren lassen.

16. Demnach auch die Gilbach nächst dem flecken vorüber fleußt und Löhrern zum großen Vortheil seyn kann, wie auch den Tuchwebern Vollmühle,

17. wofern sich dann derselben oder andere handwerksleuth angeben und sich da niederthuen ... soll denselben auch hülf, Vorschuß und Vortheil widerfaren.

18. So seind Ihro Churf. Dchlcht auch entschlossen, drei Jahrmark den einwöhnern ... zu vergönnen.

19. So soll das Gericht Neukirchen in Hülchrath transferirt werden, der Vogt neben dem Gerichtsschreiber daselbst ihre residenz nehmen ...

20. Zum 20ten wollen Churf. Dchlcht eine platz verordnen, daselbst die Gerichtstag sollen gehalten und der mißbrauch abgeschafft werden,